BKA-Gesetz Heftige Kritik an Koalitions-Einigung

Osnabrück (RPO). Gerade haben sich Union und SPD auf einen gemeinsamen Entwurf für das BKA-Gesetz geeinigt, da wird bei Richterbund und FDP schon heftige Kritik laut. Im Mittelpunkt stehen die Online-Durchsuchungen.

So funktioniert eine Online-Durchsuchung
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"Das ist ein rechtsstaatlich absolut unzureichendes Ergebnis, das die FDP im Bundestag ablehnen wird", sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die geplante Befristung der Online-Durchsuchung bis 2020 nannte die frühere Bundesjustizministerin "eine Farce". Eine zwölfjährige Frist sei viel zu lang. "Dann kann man gleich ganz auf eine Befristung verzichten." Anstoß nahm Leutheusser-Schnarrenberger auch daran, dass das BKA nach der Koalitions-Einigung in dringenden Fällen zunächst ohne Richter-Beschluss Computer anzapfen darf.

"Online-Durchsuchungen sind technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind. Hier soll offenbar die Kontrolle durch einen Richter ausgehebelt werden", sagte die FDP-Rechtsexpertin.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, beklagte in der Zeitung Defizite: "Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechts-Eingriffs für unverzichtbar". Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Die Einigung der Koalition sieht das nicht vor.

Nach zähem Ringen hatte sich die Koalition am Mittwochabend auf ein Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen für den Kampf gegen den Terrorismus geeinigt. Damit wird dem Bundeskriminalamt unter anderem die umstrittene Durchsuchung privater Computer zu Fahndungszwecken ermöglicht. Der Bundestag werde das Gesetz nächste Woche Donnerstag beschließen, sagte der CDU/CSU-Unterhändler Wolfgang Bosbach. Falls der Bundesrat ebenfalls zustimmt, kann es noch in diesem Jahr in Kraft treten.

(ap)
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