Beschwerde der Stadt erfolgreich Gericht verbietet G20-Protestcamp in Hamburg

Hamburg · Gegner des G20-Gipfels dürfen in Hamburg kein Protestcamp für etwa zehntausend Teilnehmer errichten. Das Oberverwaltungsgericht hat es ihnen verboten — mit der Begründung: Übernachten sei keine "Meinungskundgabe".

 In den vergangenen Tagen hatten Aktivisten in Hamburg für das G20-Protestcamp demonstriert (Archiv).

In den vergangenen Tagen hatten Aktivisten in Hamburg für das G20-Protestcamp demonstriert (Archiv).

Foto: dpa, mks csa

Das geplante Camp sei keine Kundgebung nach dem Versammlungsrecht, urteilte das Oberverwaltungsgericht Hamburg. Die Richter gaben deshalb am Freitag einer Beschwerde der Hansestadt statt. Die G20-Gegner wollten in Hamburg im Stadtpark rund 3000 Schlafzelte für etwa zehntausend Teilnehmer aufstellen. Im Camp sollten auch Veranstaltungen stattfinden.

Das geplante Camp solle nicht in erster Linie der Kundgabe einer Meinung dienen, sondern Schlaf- und Verpflegungsmöglichkeiten bieten, schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Das Übernachten auf dem Gelände und die dafür erforderliche Infrastruktur sei aber "kein funktioneller oder symbolischer Teil der Meinungskundgabe". Und das Vorleben einer alternativen Lebensweise allein sei nicht vom Versammlungsrecht geschützt.

Gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Hamburg sind keine Rechtsmittel möglich. Die G20-Gegner können allenfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen und klären lassen, ob das Camp verfassungsrechtlich nicht doch eine Versammlung ist.

In Hamburg findet am 7. und 8. Juli der G20-Gipfel statt, zu dem nach Angaben aus Sicherheitskreisen auch bis zu 10.000 gewaltbereite Gegner des Treffens in der Hansestadt erwartet werden. G20-Kritiker hatten für die Zeit vom 30. Juni bis zum 9. Juli ein Camp unter dem Motto "Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" mit Wohn- und Veranstaltungszelten sowie einer Bühne angemeldet. Die Veranstalter erwarteten etwa 10.000 Teilnehmer. Die Polizei, die den Gipfel mit einem Großaufgebot von bis zu 20.000 Beamten schützen wird, und die Stadt Hamburg lehnen solche Protestcamps ab.

Aktenzeichen 4 Bs 125/17

(wer/AFP/REU)
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