Gutachten Verurteilte Homosexuelle sollen entschädigt werden

Berlin · Bis 1994 waren homosexuelle Handlungen unter Männer strafbar. Die Urteile wurden nie aufgehoben. Männer, die nach dem berüchtigten Paragrafen 175 verurteilt wurden, müssen einem Gutachten zufolge rehabilitiert und entschädigt werden.

"Die mehr als 50.000 Opfer sind durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden", betonte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, am Mittwoch in Berlin. "Diese Ungerechtigkeit darf der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen."

Das Gutachten des Münchener Staatsrechtlers Prof. Martin Burgi empfiehlt die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz. Dies würde den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll über einen Fonds organisiert werden.

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50 000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte, noch in dieser Legislaturperiode die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen. "Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung ihrer Würde erleben."

(dpa)
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