Grüne wollen eigenes Konzept vorlegen Annäherung im Koalitionsstreit um Erbschaftsteuer

Berlin · CDU, CSU und SPD streben im Streit um die Erbschaftsteuer am Wochenende eine Einigung an. Die Grünen wollen im Bundesrat ein Flat-Tax-Konzept durchsetzen.

 Das Verfassungsgericht hatte der Regierung aufgegeben, die Erbschaftsteuer für Betriebe bis 1. Juli 2016 neu zu fassen.

Das Verfassungsgericht hatte der Regierung aufgegeben, die Erbschaftsteuer für Betriebe bis 1. Juli 2016 neu zu fassen.

Foto: dpa, Armin Weigel

Seit eineinhalb Jahren ringen CDU, CSU und SPD um ein Konzept für die Reform der betrieblichen Erbschaftsteuer, das sie jetzt endgültig am Wochenende festzurren wollen. Doch danach fällt es im Bundesrat wieder zusammen. Dieses Szenario ist wahrscheinlich, denn die Grünen, ohne die im Bundesrat keine Mehrheit zustande kommt, wollen das Konzept nicht mittragen. Sie halten es für verfassungswidrig und für zu großzügig.

Stattdessen wollen die Grünen ein eigenes radikales Reformkonzept auf den Tisch legen: Einen einheitlichen Steuersatz für alle Erben von 15 Prozent bei Beibehaltung der Freibeträge. Firmenerben, die die Steuer nicht sofort zahlen können, sollen sie über 15 Jahre abstottern können. "Statt immer mehr Ausnahmen zu schaffen, die vor allem großen Firmenerben zugutekommen, sollten wir alle Umgehungstatbestände streichen und im Gegenzug den nominalen Steuersatz auf einheitlich 15 Prozent senken", sagte Grünen-Politiker Dieter Janecek. "Eine solche Erbschaftssteuer mit einer einheitlichen und breiten Bemessungsgrundlage für alle Vermögensarten wäre einfach, ergiebig und gerecht."

Treffen zwischen Seehofer, Gabriel und Schäuble

Die Koalition setzt dagegen darauf, dass der Bundesrat ihr Konzept trotz der Grünen-Kritik durchwinkt. Am Donnerstag kamen CSU-Chef Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zusammen, um den Knoten durchzuschlagen. Doch danach hieß es, man werde sich erst am Wochenende einigen. Es gehe aber nur noch um Formulierungen.

Das Verfassungsgericht hatte Ende 2014 vorgegeben, die Erbschaftsteuer für Betriebe bis Mitte 2016 neu zu fassen. Aus Sicht Karlsruhes macht es der Gesetzgeber Firmenerben zu einfach, an hohe Steuerrabatte zu kommen. Die Fraktionen von Union und SPD hatten sich im Februar auf eine Reform geeinigt, die dann aber von der CSU wieder aufgekündigt wurde.

Das bisherige Konzept sieht vor, dass Firmenerben ab 26 Millionen Euro pro Erbfall künftig nachweisen müssen, dass sie der Verschonung von der Steuer bedürfen. Familienunternehmen sollen aber die Möglichkeit erhalten, auch ohne Prüfung hohe Rabatte zu bekommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für kleine Firmen soll gelten, dass sie steuerfrei bleiben können, ohne den Erhalt von Jobs nachweisen zu müssen. Bisher war diese Regel nur für Firmen mit maximal drei Mitarbeitern vorgesehen, jetzt steigt die Grenze wohl auf vier.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort