Bundesverfassungsgericht Grüne klagen wegen Bundeswehr-Einsatz im Mittelmeer

Berlin · Weil die Bundesregierung den Bundestag nicht früh genug über die Einzelheiten des Einsatzes der Bundeswehr gegen Schlepper im Mittelmeer informiert haben soll, haben die Grünen eine Organklage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Bundeswehr beteiligt sich mit zwei Schiffen an der Mission.

 Der Einsatzgruppenversorger "Berlin" und die Fregatte "Hessen" bei einem Einsatz im Mittelmeer.

Der Einsatzgruppenversorger "Berlin" und die Fregatte "Hessen" bei einem Einsatz im Mittelmeer.

Foto: dpa, hpl fpt

Deutsche Soldaten haben dabei seit dem vergangenen Mai zwischen Libyen und Italien fast 9000 Flüchtlinge aus Seenot gerettet. Die Bundesregierung habe die Details zu dem Einsatz bei der Mission EUNAVFOR MED, die auch "Operation Sophia" genannt wird, zu spät öffentlich gemacht, betonen die Grünen. Der Bundestag habe deshalb kaum Möglichkeiten gehabt, Einfluss auf die Beschlussfassung auf EU-Ebene zu nehmen.

In der am Mittwoch veröffentlichten Klageschrift heißt es, auch die gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik gehöre zu den Angelegenheiten der Europäischen Union, bei denen das Grundgesetz in Art. 23 Abs. 2 Satz 2 die Unterrichtung des Bundestages verlange - "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt".

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 19. Juni 2012 grundsätzlich über die Beteiligungsrechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten entschieden. Damals sei aber die exakte Reichweite des Art. 23 Abs. 2 GG in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik offengehalten worden. (BVerfGE 131, 152 [202]).

(dpa)
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