Bundesweites Zentralregister ab 2013 GEZ soll vollen Zugriff auf Daten erhalten

Berlin (RP). Die Länder wollen die Bürger verpflichten, gegenüber der GEZ umfangreiche Auskünfte zu geben. Bei Weigerung drohen Zwangsvollstreckung und Bußgelder.

Ärger mit der GEZ? Wir sagen Ihnen, wer keine Gebühren zahlen muss
Infos

Ärger mit der GEZ? Wir sagen Ihnen, wer keine Gebühren zahlen muss

Infos
Foto: RP-Archiv

Mit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine Rundfunkabgabe pro Haushalt und Betrieb soll die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab dem Jahr 2013 zu einer Art bundesweitem Zentralregister ausgebaut werden. Das geht aus einem Staatsvertragsentwurf der Länder hervor, den der Internet-Politikblog "carta.info" gestern veröffentlicht hat.

Den Arbeitsentwurf könnten die Ministerpräsidenten bereits am 29. September beschließen. Dem Entwurf zufolge soll die GEZ, der heute kein Bürger auch nur die Tür öffnen muss, künftig vollen Zugriff auf die Daten der örtlichen Einwohnermeldeämter haben "und bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen" weitere Bürger-Daten erheben dürfen. Die ARD-Rundfunkanstalten sollen diese Daten untereinander austauschen dürfen.

GEZ-Reform gefordert

Grünen-Medienexpertin Tabea Rößner lehnt eine zentrale Meldedatenbank ab: "Wir fordern weiter eine Reform der GEZ mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die unsäglichen Schnüffelmethoden zu stoppen."

Laut dem Gesetzentwurf soll es als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bestraft werden, wenn die Rundfunkgebühr nicht bezahlt wird. Bisher wird die Runkfunkgebühr nach Empfangsgeräten berechnet, im Zweifelsfall ist die GEZ in der Nachweispflicht. Künftig soll jeder Haushalt oder Betrieb die Abgabe zahlen - unabhängig davon, ob überhaupt Empfangsgeräte vorhanden sind.

Angaben über Mitbewohner

Um die Gebührenpflicht feststellen zu können, soll jeder Inhaber einer Wohnung verpflichtet werden, der GEZ umfangreiche persönliche Angaben auch über Mitbewohner zu machen. Bei Weigerung soll die GEZ Zwangsvollstreckungen gegen Bürger durchsetzen oder Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen in Haftung nehmen dürfen. Im Zuge der Umstellung soll auch die weitgehende Gebührenbefreiung für rund 580 000 Behinderte künftig entfallen. Entlastet werden in dem Entwurf große Unternehmen und die Inhaber von Zweitwohnsitzen und Ferienwohnungen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort