Bundesrat verabschiedet mehrere Gesetze Frauen können Lohn von männlichen Kollegen erfragen

Berlin · Im Schnitt verdienen Frauen ein Fünftel weniger als Männer – das soll sich ändern: Der Bundesrat hat das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit verabschiedet. Außerdem stimmte er einer Reform des Mutterschutzgesetzes zu. Die Beschlüsse im Überblick.

Im Schnitt verdienen Frauen ein Fünftel weniger als Männer — das soll sich ändern: Der Bundesrat hat das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit verabschiedet. Außerdem stimmte er einer Reform des Mutterschutzgesetzes zu. Die Beschlüsse im Überblick.

Kern der Neuregelung ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am Freitag abschließend zu.

Rund 18.000 Firmen sind von dem Gesetz betroffen. "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind", erklärte die Staatssekretärin im Familienministerium, Caren Marks.

Nach monatelangem Tauziehen in der Koalition hatte der Bundestag das Gesetz Ende März verabschiedet. "Das ist ein echter Durchbruch", hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorher unserer Redaktion gesagt. Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union warnte dagegen vor zu großer Bürokratie für die Arbeitgeber. Die Opposition kritisierte, dass 60 Prozent der Frauen von der Neuregelung nicht erfasst würden.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen 21 Prozent und ist damit größer als in vielen anderen EU-Ländern. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjobs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen 5 bis 7 Prozent.

Der Bundesrat verabschiedete weitere Gesetze. Ein Überblick:

  • Für laute Güterwagen gilt ab Ende 2020 ein Fahrverbot auf deutschen Schienen. Der Bundesrat verabschiedete ein Gesetz, nach dem ein Grenzwert für Schallemissionen festgelegt wird, den Güterzüge nicht überschreiten dürfen.
(wer/dpa/afp)
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