Gerichtsstreit in Düsseldorf Von der Leyens Kampfdrohnen-Pläne erneut blockiert

Berlin · Erneut steht die Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr auf der Kippe. Wegen eines juristischen Streits verzögert sich die geplante Anmietung erneut - Grund ist eine Anhörungsrüge der US-Rüstungsfirma General Atomics beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.

Die Drohnen der Militärs
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Das teilte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit.
"Das Gericht will kein Rechtsmittel ins Leere laufen lassen", erklärte ein Sprecher. "Das Zuschlagsverbot wurde deshalb einstweilen erneuert." Bis der Senat über die Rüge entscheidet, darf die Bundeswehr das Leasing-Geschäft nicht unter Dach und Fach bringen.

Von der Leyen will fünf Kampfdrohnen vom israelischen Herstellers IAI für mehr als eine Milliarde Euro anmieten. Eine inzwischen gescheiterte Klage des US-Konkurrenzunternehmens General Atomics vor dem OLG hatte das Drohnen-Projekt bereits verzögert. Auf die Klage folgte nun die Anhörungsrüge. Mit einer solchen Rüge kann eine Gerichtsentscheidung angegriffen werden. Der Anwalt von General Atomics hatte vergangene Woche gar mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gedroht, sollte die Anhörungsrüge beim Oberlandesgericht keinen Erfolg haben.

Das Kampfdrohnen-Projekt ist eines der großen Rüstungsvorhaben von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Drohnen sollen voraussichtlich Ende 2019 einsatzfähig sein. Ob von der Leyen den Vertrag in ihrer Amtszeit noch abschließen kann, ist nun aber fraglich. Die Anschaffung muss noch durch den Haushaltsausschuss des Bundestags. Die letzte reguläre Sitzung vor der Sommerpause findet am 28. Juni statt. "Ich kann nicht sagen, ob der Senat das in den nächsten 14 Tagen entscheiden wird", sagte der Gerichtssprecher aus Düsseldorf am Dienstag. Damit ist unklar, ob die Verträge überhaupt noch wie geplant im Sommer unterzeichnet werden können.

Die Heron-TP-Drohnen sind 14 Meter lang, haben eine Spannweite von 26 Metern und können bei Bedarf mit Raketen bewaffnet werden. Sie sollen die derzeit von der Bundeswehr in Afghanistan und Mali genutzten Aufklärungsdrohnen desselben Produzenten ersetzen, die für eine Bewaffnung zu klein sind.

Die Luftwaffe fordert seit vielen Jahren Kampfdrohnen zum Schutz der eigenen Soldaten in den Einsatzgebieten. Kritiker meinen dagegen, die ferngesteuerten Fluggeräte senkten die Hemmschwelle zum Waffeneinsatz, da es keine Piloten gibt, die gefährdet werden könnten. Die Tötungen von Terrorverdächtigen durch US-Drohnen in Pakistan, Afghanistan, Somalia oder im Jemen sind völkerrechtlich höchst umstritten.

Die Linke sieht sich derweil in ihrer Kritik an der geplanten Bewaffnung der Drohnen bestätigt - und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach können die "Heron TP"-Drohnen mit Präzisionsmunition "kleinteilige, "chirurgische" Angriffe" fliegen - und seien daher auch in städtischem Gebiet einsetzbar. "Dieser Mythos, wonach wie im Computerspiel nur die Bösewichte getroffen würden, ist längst widerlegt. Gerade in Städten werden bei solchen Angriffen in hohem Maße Unbeteiligte in die Luft gesprengt", kritisiert der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko. Zur Bewaffnung wollte das Verteidigungsministerium am Dienstag keine Angaben machen.

(felt/dpa)
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