Experten zu geplanter Gesetzesnovelle Videoüberwachung fällt durch

Berlin · Die geplante Ausweitung der Videoüberwachung trifft bei Experten auf erhebliche rechtliche Bedenken. Sie lehnen Kameras in Einkaufszentren zur Terrorabwehr ab.

 Eine Videokamera in einem Berliner U-Bahnhof (Symbolfoto).

Eine Videokamera in einem Berliner U-Bahnhof (Symbolfoto).

Foto: dpa

Nach dem Münchner Amoklauf vom letzten Sommer mit zehn Toten wollte die Koalition mit der Novelle die Videoaufzeichnung in Einkaufszentren erleichtern. Dort gibt es in der Regel zwar eine Überwachung in einzelnen Geschäften, nicht jedoch in den öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen dazwischen. Deshalb hatte in München stundenlang Unklarheit darüber bestanden, um wie viele Täter es sich handelte und ob sie sich überhaupt noch in dem Zentrum befanden.

Der Deutsche Richterbund erhebt jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Ausweitung der Überwachung. Künftig sollten überwiegend Personen überwacht werden, die selbst keinen Anlass dafür böten. Die Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen führe "zu einem diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens", das einen Eingriff in grundrechtliche Belange der Betroffenen darstelle.

Datenschutzbeauftragter bemängelt fehlende rechtliche Befugnisse

Außerdem moniert der Richterbund: "Für die Gewährung der öffentlichen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr sollten keine privaten Stellen in die Pflicht genommen werden." Dabei handele es sich um Kernaufgaben des Staates, die die Behörden etwa durch eine höhere Polizeipräsenz an Kriminalitätsschwerpunkten wahrzunehmen hätten.

Der Deutsche Anwaltverein hält die Videoüberwachung in Einkaufszentren ebenfalls für "kein geeignetes Mittel, terroristische Anschläge zu verhindern" — gerade weil Terroranschläge propagandistisch angelegt seien, Terroristen es also um öffentliche Wahrnehmung gehe.

Der Verein kritisierte zudem, dass mit dem Gesetz die Daten Tausender Bürger zum Testen neuer Gesichtserkennungstechniken gewonnen werden sollten. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper bemängelte zudem fehlende rechtliche Befugnisse.

(RP)
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