Bundesrat Grüne Landesminister für nationales Verbot von Gen-Pflanzen

Berlin · Der Streit um die Ausgestaltung eines Verbotes für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geht in die nächste Runde. Im Bundesrat wollen heute die grünen Umweltminister von fünf Bundesländern einen Entwurf für eine bundesweite Sperre einbringen – und sprechen sich gegen Verbotsregelungen in den einzelnen Ländern aus.

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Foto: shutterstock/ Guzel Studio

Der Streit um die Ausgestaltung eines Verbotes für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geht in die nächste Runde. Im Bundesrat wollen heute die grünen Umweltminister von fünf Bundesländern einen Entwurf für eine bundesweite Sperre einbringen — und sprechen sich gegen Verbotsregelungen in den einzelnen Ländern aus.

An dem Entwurf beteiligt sind die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

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Foto: dpa, Patrick Pleul

Damit liegen sie quer zu den Plänen des Bundes, der sich immer für eine föderale Verbotsstruktur eingesetzt hatte. Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) war den Ländern zwar in einem überarbeiteten Gesetzentwurf entgegengekommen. So will er die Möglichkeit schaffen, unter bestimmten Voraussetzungen den Anbau auch bundesweit verbieten zu können. Doch auch dagegen formierte sich schnell Widerstand — viele Länder wollen verhindern, die Klagen gegen Konzerne führen zu müssen. Andere wollen auf begrenzten Flächen Anbaumöglichkeiten schaffen.

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) sagte unserer Zeitung: "Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Votum der Agrar- und Umweltministerkonferenzen für ein bundeseinheitliches Anbauverbot zu folgen und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen." Bundesminister Schmidt zeigte sich auf Anfrage irritiert. Schließlich, so Schmidt, habe der Bundesrat sich im April 2014 selbst für eine parallele Zuständigkeit von Bund und Ländern ausgesprochen. "Es verwundert mich, dass sich mit dem heutigen Gesetzentwurf einige Länder nun offenbar selbst Handlungsmöglichkeiten abschneiden wollen, indem sie die alleinige Zuständigkeit dem Bund zuschreiben", sagte Schmidt.

Eine Regelung wird nötig, weil die EU kein einheitliches Anbauverbot erlassen kann. Die Mitgliedstaaten dürfen also Ausnahmeregeln beschließen (Opt-Out-Regel). Derzeit sind lediglich zwei gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU zugelassen. Keine davon wird in Deutschland angebaut.

(RP)
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