Pro und Kontra Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?

Düsseldorf. · Seit Jahren wird darüber gestritten, ob Kinderrechte zusätzlich in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Seit dem Wahlkampf, so scheint es, gibt es eine politische Mehrheit dafür. Viele haben jedoch Bedenken. Unsere Gastautoren liefern Gründe dafür und dagegen.

 Stuhlkreis in einer Kita. (Symbolbild)

Stuhlkreis in einer Kita. (Symbolbild)

Foto: dpa, skm skm fux skm

Weihnachten - das Fest der Familie. Geschmückter Tannenbaum und Weihnachtsgans, leuchtende Kinderaugen beim Auspacken der Geschenke, wenn die Wünsche erfüllt wurden. Doch Kinder haben nicht nur Wünsche, sondern auch Rechte.

 Katarina Barley fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz.

Katarina Barley fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass ihre Rechte durch andere wahrgenommen werden: durch die Eltern, den Staat oder die Gesellschaft. Immer wieder gab es Debatten darüber, dass Deutschland als "kinderfeindlich" gelte: Streit über Kinderspielplätze in der Nachbarschaft, Diskussionen über Kinderwagen in Cafés und fehlende Fußgängerüberwege wurden als Beispiele angeführt.

Klar ist: Solange sie nicht wählen können, können Kinder und Jugendliche bei politischen Entscheidungen, die ihr Leben und ihre Interessen betreffen, nicht direkt mitentscheiden. Auch im Grundgesetz spielen sie bisher nur eine Nebenrolle. Das müssen wir ändern. Wir müssen Kinder schützen - vor Ignoranz, Vernachlässigung und Gewalt. Wir müssen Kinder fördern - in ihrer Entwicklung und ihrem Selbstbewusstsein. Ihr Wohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, maßgeblich berücksichtigt werden.

Die Konsequenz: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.

Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geht zugunsten und nicht, wie teilweise befürchtet, zulasten der Eltern und Familien. Kinder und Jugendliche hätten eine stärkere Position, wenn ein Spielplatz geschlossen wird, weil sich Anwohner über Kinderlärm beschweren. Oder wenn ein Zebrastreifen, der für ihre Sicherheit wichtig ist, zur Diskussion steht, weil er den Verkehrsfluss behindert. Oder wenn Unternehmen im Internet die Daten junger Menschen gezielt abgreifen. Überall, wo ein Ausgleich zwischen den Interessen von Kindern und anderen erfolgt, müssen wir ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Kindern legen.

Ein breites Bündnis von Verbänden und Organisationen unterstützt die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Auch die Länder haben diesen Schritt vom Bund gefordert. Die Zeit ist reif für die Rechte der Kinder, im Grundgesetz ebenso wie bei den alltäglichen Entscheidungen in der Familie. Nicht jeder Wunsch geht in Erfüllung, und nicht alles können Kinder selbst entscheiden. Aber Kinder und Jugendliche haben Rechte, und die müssen wir stärken - angefangen beim Grundgesetz. Ich wünsche allen ein schönes, friedliches Weihnachtsfest -lassen Sie die Kinder mitbestimmen!

Katarina Barley (SPD) ist geschäftsführende Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie geschäftsführende Bundesministerin für Arbeit und Soziales.

Kinder genießen in Deutschland umfassenden Schutz durch das Grundgesetz. Besonnene Verfassungsrichter haben die Grundrechte für Kinder seit den Anfängen der Bundesrepublik in Urteilen gestärkt. 1992 ist Deutschland der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten, dem globalen Vertrag zur Wahrung von Kinderrechten.

Das umfassende und anerkannte Schutzkonzept Deutschlands zugunsten von Kindern, basierend auf der Verfassung, konkretisierenden Urteilen und dem Abkommen der UN, setzt Maßstäbe. Es trägt der Schutzbedürftigkeit von Kindern Rechnung und ihrer großen gesellschaftlichen Bedeutung.

 Stefan Becker sagt: Kinderrechte sind in Deutschland ausreichend geschützt.

Stefan Becker sagt: Kinderrechte sind in Deutschland ausreichend geschützt.

Foto: Familienbund

Angesichts dieser vorbildlichen Rechtslage stellt sich die Frage: Warum sollen zusätzlich Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden? Die politische Forderung suggeriert eine rechtliche Lücke beim Schutz von Kindern - eine Lücke, die es nicht gibt.

Stattdessen drohen Gefahren, würden Kinderrechte den Weg ins Grundgesetz finden. Wer das will, der schwächt die Elternrechte. Machen wir uns bewusst: Die Interessen des Kindes werden in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen. Es sind die Eltern, deren verantwortliche Sorgearbeit für die Entwicklung von Kindern zentral ist. Es sind die Eltern, die für ihre Kinder Entscheidungen fällen und fällen müssen. Das Grundgesetz kann klarer nicht sein: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht", heißt es in Artikel 6 Absatz 2. Der Staat greift dann ein - und nur dann! -, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Und wenn er eingreift, leistet er Hilfe zur Selbsthilfe, damit Eltern schnell wieder ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden können.

Unter Berufung auf neu geschaffene Kinderrechte könnte der Staat weitere Eingriffsrechte beanspruchen, zum Beispiel beim Sorgerecht und der Erziehung. Welche Eltern, die ihre Kinder frei und selbstbestimmt erziehen, wollen das? Das Grundgesetz folgt einem im besten Sinne liberalen Geist: Der Schutz von Kindern ist in idealer Weise verbunden mit dem Freiheitsvertrauen in die Sorge- und Erziehungsarbeit der Eltern. Es spricht deshalb vieles dafür, bei den bewährten Regelungen zu bleiben.

Kinderrechte ins Grundgesetz? Das ist Symbolpolitik. Mütter, Väter und Kinder haben mehr verdient: Zeit für- und miteinander, höhere Kitaqualität, mehr Kinder- und Jugendhilfe sowie die Erhöhung und Reform des Kindergeldes. Das sind Themen, die Familien auf den Nägeln brennen. Wie der Staat den Rechten und Bedürfnissen von Kindern Rechnung tragen muss? Genau so!

Stefan Becker ist Präsident des Familienbundes der Katholiken.

(RP)
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