G20 in Hamburg Akkreditierungen angeblich wegen auf falscher Daten entzogen

Berlin · 32 Journalisten durften nicht zum G20-Gipfel in Hamburg, obwohl sie regulär angemeldet waren. Der Entzug der Akkreditierungen soll teilweise auf fehlerhaften oder rechtswidrigen Daten beruht haben.

 Die G20-Akkreditierung eines Journalisten (Archiv).

Die G20-Akkreditierung eines Journalisten (Archiv).

Foto: dpa, bra fgj sab

Das berichtet die ARD. Der Sender berief sich am Samstag auf Auskünfte, die betroffene Medienvertreter vom Bundeskriminalamt (BKA) erhalten hätten. Dem Bericht zufolge gibt es auch neue Hinweise darauf, dass Dateieinträge in einem Fall auf Informationen türkischer Behörden zurückgingen.

Insgesamt 32 Journalisten waren nach Beginn des Gipfeltreffens in der Hansestadt Anfang Juli von der Berichterstattung vor Ort ausgeschlossen worden, obwohl sie zuvor Akkreditierungen erhalten hatten. Mehrere von ihnen klagten anschließend gegen die Entscheidung des Bundespresseamts, das sich auf Einschätzungen der Sicherheitsbehörden berufen hatte.

Dem ARD-Bericht zufolge wurde ein Fotograf in den Dateien "politisch motivierte Kriminalität", "Gewalttäter links" sowie "Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte" gespeichert, obwohl ein Gericht ihn zuvor von diesbezüglichen Vorwürfen "aus tatsächlichen Gründen" freigesprochen hatte. Die Einträge seien daher rechtswidrig gewesen, hieß es.

In einem weiteren Fall sei es um eine Beteiligung an gewaltfreien Aktionen der Umweltorganisation Robin Wood vor etwa zehn Jahren gegangen. Auch hier hätten die Daten längst gelöscht werden müssen. In einem weiteren Fall sei einem Fotografen ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen worden, obwohl er über den betreffenden Vorfall lediglich berichtet habe und es auch nie Ermittlungen gegen ihn gegeben habe.

Ein weiterer, vom BKA vorgenommener Eintrag ging laut ARD auf Vorwürfe türkischer Behörden im Zusammenhang mit der vorübergehenden Festnahme eines Journalisten im südtürkischen Diyarbakir zurück. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte in der ARD Auskunft darüber, wie dieser Eintrag zustande kam, zumal vom BKA selbst eingeräumt worden sei, dass dem Journalisten "kein strafbares Handeln nachgewiesen werden konnte".

(wer/REU/dpa)
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