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Flüchtlingspolitik Experten fordern Reform des Königsteiner Schlüssels

Berlin · Experten haben einen neuen Mechanismus zur Verteilung der Flüchtlinge auf die Länder und bei der Zuweisung von Bundesmitteln zur Flüchtlingshilfe empfohlen.

Crashkurs im Einkaufen und Ticketziehen für Flüchtlinge
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Foto: Endermann, Andreas

Der bisher geltende "Königsteiner Schlüssel" sei kein geeignetes Mittel, heißt es in einem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Gutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) und des Kölner Finanzforschungsinstituts FiFo im Auftrag der Robert Bosch Stiftung. Die Gutachter verlangen eine stärkere Orientierung an den Integrationsmöglichkeiten und am Leitsatz: "Geld folgt Flüchtling".

Der "Königsteiner Schlüssel" wurde 1949 eingeführt, um Forschungsgelder an die Länder zu verteilen. Er gilt inzwischen aber als allgemeiner Verteilmechanismus, der sich an Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl orientiert.

IW-Geschäftsführer Hans-Peter Klös verlangte demgegenüber, auch den Wohnraum sowie die medizinische und soziale Versorgung als Kriterien heranzuziehen. "Vor allem sollte die Perspektive für Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungssystem berücksichtigt werden", da sie zentral für die Integration seien. Klös räumte ein, dass es zu Zielkonflikten kommen könne, etwa beim Wohnungsleerstand und gutem Arbeitsmarkt.

Der nordrhein-westfälische CDU-Landeschef Armin Laschet begrüßte als Vorsitzender der Robert-Bosch-Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik die "Empfehlungen" als Beitrag für eine notwendige politische Diskussion.

Mit Blick auf die Finanzierung verwies FiFo-Geschäftsführer Michael Thöne darauf, dass die Verteilung der Bundesmittel nicht berücksichtige, welche Länder bei der Flüchtlingsversorgung besonders viel leisteten. So erhielten die ostdeutschen Flächenländer weniger und die Stadtstaaten mehr Zuwendungen. Demnach fehlten etwa Mecklenburg-Vorpommern 5,8 Prozent an Mitteln, während Bremen 11,3 Prozent mehr als der Durchschnitt erhalte.

Thöne empfahl, die Gelder an der Zahl der Flüchtlinge zu orientieren. Ferner sprach er sich langfristig für einen bildungsorientierten Finanzausgleich aus. Bei der Kostenerstattung der Länder an die Kommunen regen die Gutachter an, dass der Bund weitere kommunale Sozialleistungen übernimmt und die Bundesmittel direkt den Kommunen zuleitet. Einige Länder wie Bayern übernähmen derzeit bis zu 90 Prozent der pauschalierten Kosten für Unterbringung und Versorgung, andere erstatteten erheblich weniger.

(felt/KNA)
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