Flüchtlinge in Deutschland Wer seine Familie nachholen darf

Berlin · Union und SPD setzen im Bundestag eine Regelung für den Familiennachzug von Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus durch. Wie sieht die neue Regelung aus? Fragen und Antworten?

 Auf 100.000 bis 200.000 Menschen schätzt das Auswärtige Amt den Umfang des Familiennachzugs bei allen Flüchtlingen. (Archivbild)

Auf 100.000 bis 200.000 Menschen schätzt das Auswärtige Amt den Umfang des Familiennachzugs bei allen Flüchtlingen. (Archivbild)

Foto: dpa, bom fdt Ken jai

Mit 376 gegen 298 Stimmen haben Union und SPD im Vorgriff auf eine mögliche gemeinsame Koalition eine neue Regelung zum Familiennachzug für Flüchtlinge ohne dauerhafte Bleibeperspektive geschaffen. Die wichtigsten Aspekte.

Wie sieht die neue Regelung aus?

Zunächst bleibt es bei dem 2016 verfügten Nachzug-Stopp. Er wäre Mitte März automatisch ausgelaufen, wenn Union und SPD die Gesetzesnovelle nicht jetzt schnell noch vor dem Abschluss eines Koalitionsvertrages vorgezogen hätten. Zugleich verpflichtet sich der Gesetzgeber, ab 1. August monatlich 1000 Menschen ins Land zu lassen, die Angehörige von subsidiär geschützten Flüchtlingen sind. Das sind solche Antragsteller die zwar weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge anerkannt wurden, jedoch wegen der kritischen Situation in ihrer Heimat vorerst nicht zurück müssen.

Was ist ab August möglich?

Die Details wollen Union und SPD in den nächsten Monaten definieren. In der Debatte gaben sie erste "Parameter" bekannt. Danach sollen unter potenziell für den Familiennachzug infrage kommenden Personen nur solche berücksichtigt werden, von denen keine Gefahr ausgeht, deren Ehen vor dem Zeitpunkt der Flucht geschlossen wurden und die nicht kurz vor einem Ende des subsidiären Schutzes stehen. Klar ist zudem, dass es sich um bis zu 1000 Personen monatlich handelt. Nach Lesart der SPD kommen alle bislang schon ausnahmsweise als Härtefälle akzeptierten Familiennachzüge hinzu.

Wie soll der Familiennachzug in der Praxis funktionieren?

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht das Auswärtige Amt als zentrale Schaltstelle. "Der Familiennachzug wird über die Visa-Abteilungen in den Botschaften gesteuert. Insofern ist es Sache des Auswärtigen Amtes mit den Botschaften im Nahen Osten - also im Libanon, in Jordanien, Ägypten und auch in der Türkei - die Zahl der Familiennachzügler von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus zu koordinieren", sagte Herrmann. So könne sichergestellt werden, dass nicht mehr als 1000 Visa pro Monat für diese Gruppe erteilt würden. Zur Ausgestaltung der Prioritäten, nach denen Familienangehörige von subsidiär geschützten Flüchtlingen kommen können, müsse noch ein Gesetz geschaffen werden. "Sinnvollerweise sollte man sich dabei vor allem an humanitären Gesichtspunkten orientieren."

Um wie viele Flüchtlinge geht es?

Seit dem Nachzugsstopp im März 2016 sind rund 250.000 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgestattet worden. Experten rechnen, dass diese ein Interesse am Nachzug von 45.000 bis 80.000 Familienangehörigen haben könnten. An Härtefällen akzeptierten die Behörden im gesamten vergangenen Jahr weniger als hundert.

Wie sieht der Familiennachzug bei anderen Flüchtlingen aus?

Auf 100.000 bis 200.000 Menschen schätzt das Auswärtige Amt den Umfang des Familiennachzugs bei allen Flüchtlingen. Sie müssen in der Regel ein dauerhaftes Bleiberecht, Wohnraum und gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. In vielen Fällen gehören auch mindestens Deutsch-Grundkenntnisse dazu.

Wie gut läuft die Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt?

Nach Ansicht der Grünen-Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke sind die Bemühungen der Bundesregierung "kläglich gescheitert". Laut einer Antwort der Bundesregierung auf ihre Nachfrage sind die aktuellen Zahlen weit weg von dem 100.000-Job-Programm, das die Bundesregierung für die Flüchtlingsintegration aufgelegt hat. Derzeit gebe es lediglich 21.000 Plätze und 7900 Teilnehmer. Nach einer Regierungs-Übersicht wurden seit Programmstart knapp 31.000 Plätze genehmigt, allerdings liegen interne Beschäftigungen innerhalb der Flüchtlingseinrichtungen teilweise bei über 51 Prozent. Diese Art von Jobs hatte die Regierung vermeiden wollen.

Wird der Bund dauerhaft die Flüchtlingskosten übernehmen?

Das verlangen die Länder. Bei der Zusammenkunft der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel sei das ein Schwerpunkt der internen Gespräche gewesen, berichtete die Kanzlerin am Abend. Auch in den Koalitionsverhandlungen werde derzeit darum gerungen. Im Mai sollten alle Klärungen erfolgt sein.

(may- , qua)
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