Bundeskabinett Junge Flüchtlinge sollen bundesweit verteilt werden

Berlin · Minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, sollen künftig auf Jugendämter im gesamten Bundesgebiet verteilt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Kabinett am Mittwoch auf den Weg.

 In großen Städten sind zuletzt so viele ausländische Kinder und Jugendliche angekommen, dass sie nicht ausreichend versorgt werden konnten.

In großen Städten sind zuletzt so viele ausländische Kinder und Jugendliche angekommen, dass sie nicht ausreichend versorgt werden konnten.

Foto: dpa, dbo cul olg fux

Bislang war diese Umverteilung nur für erwachsene Asylbewerber vorgesehen und für Minderjährige verboten. Laut Entwurf können die Länder dazu einen Verteilungsschlüssel vereinbaren. In großen Städten wie Hamburg, Berlin und München waren jedoch zuletzt so viele ausländische Kinder und Jugendliche angekommen, dass sie nicht ausreichend versorgt werden konnten.

Bis zu einer Einigung soll der sogenannte Königsteiner Schlüssel gelten, der sowohl das Steueraufkommen als auch die Einwohnerzahl der Länder berücksichtigt. Demnach wäre Baden-Württemberg für 13 Prozent der Flüchtlingskinder zuständig, Bayern für 15 Prozent, Brandenburg für drei Prozent.

Hessen bekäme sieben Prozent, Mecklenburg- Vorpommern zwei Prozent, Niedersachsen neun Prozent, Nordrhein- Westfalen 21 Prozent und Rheinland-Pfalz fünf Prozent der minderjährigen Flüchtlinge zugeteilt.

Geschwisterkinder sollen grundsätzlich nicht getrennt werden

Ende 2014 wurden knapp 18 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von der Kinder und Jugendhilfe betreut und gefördert. Ausnahmen von der Verteilungsregelung sind unter anderem für Kinder mit gesundheitlichen Problemen vorgesehen. Kinder und Jugendliche, die sich auf der Flucht gegenseitig unterstützt und zusammengeschlossen haben, sowie Geschwisterkinder sollen grundsätzlich nicht getrennt werden.

Nach Informationen der "Passauer Neuen Presse" kostet die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge die Kommunen monatlich rund 5.000 Euro pro Kind. Bei Asylbewerbern über 18 Jahren sind es dagegen 1.300 Euro monatlich. Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten.

Caritas: Junge Menschen nicht im Ungewissen leben lassen

Der Deutsche Caritasverband betonte, eine Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sei unumgänglich. Die Verfahren müssten sich dabei am Wohl des Kindes orientieren. Caritas-Präsident Peter Neher rief dazu auf, die Entscheidung über den künftigen Lebensort der Kinder und Jugendlichen deutlich zu beschleunigen und die jungen Menschen nicht über Monate in Ungewissheit leben zu lassen.

Minderjährige Flüchtlinge, die alleine und ganz auf sich gestellt nach einer langen und gefährlichen Odyssee nach Deutschland gekommen seien, bräuchten Sicherheit und Geborgenheit, so Neher. Wenn es Verwandte oder andere nahestehende Menschen in Deutschland gebe, müsste dies bei einer Verteilung unbedingt beachtet werden.

(KNA)
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