Flexi-Rente So sollen Ältere zum längeren Arbeiten animiert werden

Berlin · Das Bundeskabinett hat die geplanten neuen Regelungen zur "Flexi-Rente" auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist es, älteren Arbeitnehmern einen flexibleren Übergang in die Rente zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass mehr Senioren länger arbeiten.

Doch wie soll das funktionieren? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

  • Was ist Kern der Flexi-Rente? Viele ältere Arbeitnehmer gehen bereits mit 63 Jahren in Rente und nehmen dafür Abschläge in Kauf. Künftig soll es für sie attraktiver werden, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 wenigstens in einem Teilzeit-Job noch weiter zu arbeiten und in dieser Zeit nur einen Teil ihrer vollen Altersrente vorzeitig zu beziehen. Bisher ist die Teilrente jedoch unattraktiv, weil sie schon bei geringen Hinzuverdiensten um zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel gekürzt werden kann. Weniger als ein Prozent der Rentner hat daher bisher von der Teilrente Gebrauch gemacht. Künftig soll ein Hinzuverdienst von 6300 Euro im Jahr gar nicht angerechnet werden. 40 Prozent des Verdienstes, der darüber hinausgeht, soll künftig von der Teilrente abgezogen werden.
  • Wie sieht eine Beispielsrechnung aus? Liegt der Hinzuverdienst zum Beispiel bei 18.000 Euro im Jahr, werden davon 6300 Euro abgezogen. 40 Prozent des verbleibenden Betrags von 11.700 Euro ergeben 4680 Euro oder 390 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird von der Teilrente abgezogen. Läge diese eigentlich bei 1200 Euro, käme man mit dem Hinzuverdienst auf 810 Euro Teilrente.
  • Was ist für weiterbeschäftigte Rentner geplant? Bisher zahlt der Arbeitgeber weiter Rentenbeiträge, ohne dass dies den Rentenanspruch des Arbeitnehmers erhöht. Das soll sich ändern: Wer als beschäftigter Rentner weiter selbst Rentenbeiträge einzahlt, soll von den gezahlten Arbeitgeberbeiträgen profitieren können. Sein Rentenanspruch erhöht sich durch die Beitragszahlungen. Zudem sollen die Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber für die Rentner-Arbeitnehmer entfallen.
  • Was ist noch geplant? Wer vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge von der Rente von monatlich 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Wenn man das verhindern will, kann man der Rentenkasse die Abschläge vorher durch Einzahlungen "abkaufen". Künftig soll dies nicht erst ab dem 55., sondern bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich sein. Da das Abkaufen der Abschläge in der Regel teuer ist und fünfstellige Beträge ausmacht, soll man künftig auch in Raten in die Rentenkasse einzahlen können.
  • Was wird kritisiert? Die Deutsche Rentenversicherung erklärte, in der geplanten Form seien die neuen Regeln zur Teilrente "wenig geeignet, Beschäftigte zu veranlassen, länger im Erwerbsleben zu bleiben". Der Grund liege darin, dass im jährlichen Rentenbescheid zum 1. Juli der voraussichtliche Zuverdienst vorausgeschätzt werden müsse. Die genaue Abrechnung folge dann ein Jahr später. Eine bessere Alternative sei das Verfahren, das bei Witwen- und Waisenrenten seit Jahrzehnten verankert sei. Dort werde in der Regel im Rentenbescheid der Vorjahresverdienst berücksichtigt. Auch die Grünen halten die Zuverdienstregeln für weiterhin zu gering und damit unattraktiv. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach nannte die Schritte "zu klein und halbherzig". Der Renten-Experte der Linksfraktion, Matthias Birkwald, warf der Koalition vor, kranke und arbeitslose Ältere im Stich zu lassen. Notwendig sei stattdessen eine Reform der Erwerbsminderungsrente.
  • Wie sieht der Zeitplan aus? Die Koalitionsfraktionen bringen den Gesetzentwurf Ende September in den Bundestag ein. Er soll bis Jahresende vom Bundestag verabschiedet werden und am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das neue Hinzuverdienstrecht soll aber erst ab Juli 2017 gelten.
(mar)
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