Flexi-Rente Koalition erleichtert Arbeiten im Alter

Berlin · Für Ältere ab 63 Jahren soll die sogenannte Teilrente plus Teilzeit-Job attraktiver werden. Wer als Rentner weiter arbeitet, soll seinen persönlichen Rentenanspruch erhöhen können. Die FDP hält die Maßnahmen für unzureichend.

Flexi-Rente: Koalition erleichtert Arbeiten im Alter
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Für Menschen kurz vor oder nach dem Rentenbeginn soll es künftig attraktiver werden zu arbeiten. Damit die Beschäftigung Älterer weiter zunimmt, hat sich die große Koalition nach mehr als ein Jahr währenden Verhandlungen auf ein Maßnahmenpaket zum flexibleren Übergang vom Arbeitsleben in die Rente geeinigt. Das Paket enthält im Wesentlichen zwei wichtige Neuerungen: Zum einen soll die schon existierende Teil-Rente flexibilisiert und vereinfacht werden, damit sie für mehr Menschen im Alter ab 63 Jahren infrage kommt. Zum anderen verbessert die Koalition die Bedingungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rentenalter.

2006 hatte die erste große Koalition entschieden, das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Seit 2012 ist dieser Mechanismus in Gang. Aktuell liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und vier Monaten. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss bis 67 arbeiten, um die volle Rente zu erhalten. Die amtierende große Koalition hat das Rad mit der Einführung der Rente ab 63 für langjährig Beschäftigte wieder ein Stück zurückgedreht. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter ist 2014 erstmals seit fast zwei Jahrzehnten bei Männern wieder leicht von 64,1 auf 64 gesunken. Die Idee der Union war es, durch die neue "Flexi-Rente" diesen Effekt aufzufangen und Senioren, die sich fit fühlen, den Weg zu ebnen, trotz Rente flexibel weiterhin erwerbstätig zu bleiben.

Schon heute können Arbeitnehmer, die noch nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren und vier Monaten erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen erhalten, erwerbstätig sein. Dafür gibt es die sogenannte Teilrente, doch die ist bisher ein Ladenhüter. Bis zu 450 Euro können die Rentner frei hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Danach wird die Rente je nach Verdienst und früherem Einkommen pauschal entweder um ein Drittel oder um zwei Drittel gekürzt. Das macht das Modell unattraktiv. Daher beziehen bisher nur 2176 Personen eine solche Teilrente.

Künftig soll die Teilrente einfacher und flexibler werden. Allerdings schreckte die Koalition davor zurück, die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich zu verbessern. Anrechnungsfrei bleibt auch nach der neuen Regelung ein Mini-Job-Gehalt von 450 Euro monatlich. Allerdings rechnet die Koalition mit 14 Monatsgehältern und hebt die im Jahr anrechnungsfreie Summe auf 6300 Euro an. Jeder Euro, der darüber hinaus verdient wird, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Wer etwa eine Teilrente von monatlich 1000 Euro bezieht und zusätzlich 1000 monatlich hinzuverdient, dem wird die Teilrente um 190 Euro monatlich gekürzt. Wer 3000 Euro monatlich hinzuverdient, dem bliebe von 1000 Euro Teil-Rente im Monat nichts mehr übrig.

Die Koalition will zudem mehr Anreize zur Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rentenalter setzen. Arbeitgebern sollen die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Mitarbeiter im Rentenalter befristet auf fünf Jahre erlassen werden. Dadurch verringern sich die Kosten dieser Mitarbeiter um 1,5 Prozent ihres Brutto-Monatslohns. Wenn Arbeitgeber und sein Mitarbeiter im Rentenalter beide bereit sind, weiterhin in die Rentenkasse einzuzahlen, kann der beschäftigte Rentner damit künftig seinen persönlichen Rentenanspruch erhöhen.

Die Rentenversicherung begrüßte die Beschlüsse: "Die jetzt vorgeschlagene Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen bei einer vorgezogenen Altersrente kann dazu beitragen, dass die Teilrente verstärkt in Anspruch genommen wird." Doch bleibe "abzuwarten, ob das verfolgte Ziel, Rentenbezieher länger im Arbeitsleben zu halten, erreicht wird".

(RP)
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