Streit nach Böhmermann-Gedicht Gauck findet Streichung des Paragrafen 103 ein "bisschen kurzatmig"
Köln · Die Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung des Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch sind aus Sicht von Bundespräsident Joachim Gauck ein "bisschen kurzatmig". Die Bundesregierung will den Paragrafen noch in der laufenden Legislaturperiode streichen.
Der Paragraf regelt den strafrechtlichen Schutz ausländischer Staatsoberhäupter vor Beleidigungen und war im Fall des Satirikers Jan Böhmermann und seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in die Diskussion geraten.
Bei solchen Entscheidungen brauche man eine Phase des Nachdenkens und der Abwägung, sagte Gauck im Interview der Woche des Deutschlandfunks, das am Sonntag ausgestrahlt wird. Mit Blick auf den ebenfalls im Strafgesetzbuch verankerten Schutz des Bundespräsidenten vor Verunglimpfungen sagte Gauck, vielleicht vermittle die bestehende Rechtsordnung eine Ahnung von dem Respekt, den man einander in der Demokratie schuldig sei. Er persönlich brauche keine "Lex Gauck". Der Präsident aber sei der Repräsentant aller.
Im Fall Böhmermann hatte die Bundesregierung Mitte April eine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt und angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 103 einzubringen. Die Bundesregierung hatte den Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung Böhmermanns zuvor geprüft.