Europäischer Gerichtshof Kanzlerin Merkel handelte in Flüchtlingskrise legal

Berlin · Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass das Asylrecht in Europa zwar auch in Krisenzeiten gilt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Aufnahme von Flüchtlingen 2015 nicht gegen die Regelung verstoßen.

 Flüchtlinge auf der Balkanroute im Jahr 2015.

Flüchtlinge auf der Balkanroute im Jahr 2015.

Foto: dpa, ab pro cul

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil zur Flüchtlingspolitik das Handeln der Bundesregierung im Spätsommer 2015 rückblickend unbeanstandet gelassen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass auch bei außergewöhnlich hohen Flüchtlingszahlen der Einreisestaat für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist. Zugleich betonten sie, dass im "Geiste der Solidarität" auch andere Staaten bei ihnen gestellte Asylanträge prüfen können. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung handelte nach Ansicht der Luxemburger Richter 2015 nicht illegal, als sie die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge in Deutschland aufnahm.

Konkret entschied der Europäische Gerichtshof in den Fällen eines Syrers und einer afghanischen Familie, die sich gegen ihre Abschiebung von Slowenien beziehungsweise von Österreich nach Kroatien wehren wollten. Das lehnten die Richter ab, weil beide die Grenze nach Kroatien illegal überschritten hätten. Gleichzeitig bestätigten sie die Dublin-III-Regelung. Diese sieht vor, dass das Land, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal registriert wird, über einen Asylantrag entscheiden muss.

Von dieser strengen Regel gibt es aber zwei Ausnahmen. Zum einen können sich EU-Staaten untereinander solidarisch erklären und freiwillig die Prüfung von Asylanträgen übernehmen. Dies tat die Bundesregierung 2015 und 2016 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise. Die zweite Ausnahme der Dublin-III-Regel besagt, dass Flüchtlinge dann nicht in das ursprüngliche EU-Einreiseland zurückgeschickt werden dürfen, wenn ihnen wegen der dort bereits hohen Anzahl an Flüchtlingen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Das Verwaltungsgericht München entschied, dass dies derzeit in Italien der Fall ist.

Mit ihrem Urteil machten die Richter auch deutlich, dass die Praxis des "Durchwinkens" von Flüchtlingen vom Südosten Europas in den Nordwesten eben nicht den Vorgaben entspricht. Als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil will der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer nun "die Spielräume ausloten, die sich für die Rückführungen von Asylbewerbern in ursprünglich zuständige Mitgliedstaaten ergeben."

Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, man sehe sich in der Auffassung bestätigt, dass die Dublin-Verordnung auch in einer Ausnahmesituation Gültigkeit habe. "Das war das, was wir auch immer unserem Regierungshandeln zugrunde gelegt haben." Aus Regierungskreisen hieß es: "Wir können, wir müssen aber nicht die Flüchtlinge in die Länder zurückschicken, in denen sie zuerst europäischen Boden betreten haben."

Auch der bayerische Innenminister und CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, Joachim Herrmann, begrüßte die Entscheidung: "Die Feststellung des EuGH, dass ein Grenzübertritt an der EU-Außengrenze auch dann illegal sein kann, wenn ein EU-Staat die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestattet, ist absolut richtig", sagte Herrmann unserer Redaktion. "Das Urteil ist ein klares Signal, dass einzelne Staaten nicht einfach aus dem System ausscheren und sich davon abgrenzen können, sondern dass sie sich dem solidarischen Verfahren stellen müssen und dass die Unionsgesetzgebung hierfür Mechanismen vorsieht."

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz mahnte eine europäische Lösung an. "Wir brauchen eine faire Verteilung unter allen Mitgliedsstaaten." Konkret müsse es darum gehen, Italien schnell zu helfen, betonte Schulz, der heute nach Italien reist und Ministerpräsident Paolo Gentiloni treffen will. Kanzlerin Merkel telefonierte bereits mit dem italienischen Regierungschef, wie Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer mitteilte. Merkel sagte Italien demnach Unterstützung für Verwaltung, Infrastruktur und Gesundheitssystem zur Bewältigung des Flüchtlingsandrangs zu.

Demnächst muss der EuGH über die bereits beschlossene Flüchtlingsverteilung in Europa urteilen, gegen die Ungarn und die Slowakei geklagt haben. Nach Einschätzung des Generalanwalts ist die Umverteilung aber nicht rechtswidrig.

(qua/her)
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