Finanzpolitik SPD gegen Schäubles abgeschwächte Erbschaftsteuerpläne

Berlin · Das tauziehen um die Erbschaftsteuerreform geht weiter: Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nachgebesserten Pläne zur künftigen Besteuerung von Firmenerben stoßen in SPD auf Widerstand.

Erbschaftsteuer: SPD gegen Schäubles abgeschwächte Pläne
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Finanzexperten der SPD-Fraktion im Bundestag lehnen die zuletzt wieder abgeschwächten Pläne zur Einbeziehung von Privatvermögen der Firmenerben ab. Diese fallen in einem Referentenentwurf für ein Gesetz weniger scharf aus als in ersten Eckpunkten. Mit dem jetzt vorgeschlagenen Wahlrecht reagiert Schäuble auf Kritik aus der Wirtschaft und Teilen der Union, verärgert damit aber nun den Koalitionspartner SPD.

"Den Referentenentwurf zur Erbschaftsteuer in seiner derzeitigen Form hält die SPD für verfassungswidrig", sagte die SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe der Deutschen Presse-Agentur. Er ist insgesamt ein Rückschritt: "So wie er jetzt ausgestaltet ist, werden ihn die Finanzpolitiker der SPD-Fraktion nicht mittragen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert. Die Karlsruher Richter fordern unter anderem, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften.

Diese Vorgabe der Richter werde durch das geplante Abschmelzmodell umgangen, kritisierte Kiziltepe: "Der Widerstand gegen eine solche Prüfung ist mir unbegreiflich. ALG-II-Empfänger müssen sogar alle sechs Monate ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen."

Schäuble belässt es zwar bei der in der Wirtschaft umstrittenen Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall. Unterhalb der Schwelle bleibt es bei der Steuerbefreiung, wenn der geerbte Betrieb fortgeführt wird und Jobs erhalten bleiben.

Bei der "Bedürfnisprüfung" soll auch nach wie vor privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden. Neu ist im Referentenentwurf aber eine Wahlmöglichkeit: Wer die Einbeziehung des Privatvermögens nicht will, kann auf ein Abschmelzmodell zurückgreifen. So kann der Firmenerbe einen "Verschonungsabschlag" beantragen.

Die zuständigen Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion fordern laut Kiziltepe, sich wieder an den Eckpunkten zu orientieren. In einem Gesetzentwurf müsse auf das Abschmelzmodell verzichtet werden. Es stelle im Kern eine Umgehung der Bedürfnisprüfung dar und biete auch für höchste Erbschaften und Schenkungen Rabatte auf die Steuerschuld. "Wer sein Privatvermögen nicht offenlegen will, der sollte auch die komplette Erbschaftsteuer zahlen", sagte Kiziltepe. "Über eine solche Wahlmöglichkeit könnte man tatsächlich nachdenken."

(dpa)
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