Monatelanger Streit Bund und Länder einigen sich auf Reform der Erbschaftsteuer

Berlin · Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Im Zentrum: Steuerprivilegien für Firmenerben.

 In letzter Minute haben sich Bund und Länder zur Erbschaftssteuer geeinigt

In letzter Minute haben sich Bund und Länder zur Erbschaftssteuer geeinigt

Foto: dpa

Kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, verständigten sich Vertreter von Union, SPD, Grünen und Linken am späten Mittwochabend im Vermittlungsausschuss mehrheitlich auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben.

Diese werden auch künftig vom Fiskus verschont, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Privilegien für Firmenerben Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und eigentlich schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt. Diese Frist konnte der Gesetzgeber nicht einhalten.

Dem Vorschlag müssen nun noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Dass dies noch in dieser Woche erfolgt, galt zuletzt als unwahrscheinlich. Die Grünen im Bundestag allerdings tragen den Kompromiss nicht mit. Sie sehen weiter verfassungsrechtliche Bedenken. Dies gefährdet aber nicht die Mehrheit im Bundestag. Die Grünen auf Länderbene müssen sich dem nicht anschließen.

Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), sagte nach den siebenstündigen Verhandlungen, "das ist ein gutes Zeichen, dass wir unterschiedliche Positionen zusammengebracht haben". Es sehe danach aus, dass es eine Mehrheit für das Gesetz geben könnte. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sprach von enorm wichtigen Ergebnissen. Nicht alle Erwartungen seien erfüllt worden. Es sei aber ein tragfähiger Kompromiss.

Aus Sicht des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) wurde ein Kompromiss gefunden, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfülle, die Familienbetriebe aber nicht überfordere. Es sei auch gezeigt worden, dass die Politik handlungs- und entscheidungsfähig sei. Bei einem Scheitern würde sich das Bundesverfassungsgericht schon nächste Woche erneut mit den Steuerbegünstigungen befassen und eigene Vorgaben ausloten.

Bisher mussten Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Unabhängig vom Unternehmenswert wurden Firmenerben bei der Erbschaftsteuer zu 85 oder 100 Prozent verschont, wenn sie das Unternehmen fünf beziehungsweise sieben Jahre fortführen. Die Verfassungsrichter hatten eine Begünstigung generell für zulässig erklärt, aber schärfere Vorgaben verlangt.

(crwo/dpa)
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