Umstrittene Äußerungen über Stegner Einstweilige Verfügung gegen Carstensen

Hamburg/Kiel (RPO). Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) darf laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht mehr behaupten, sein ehemaliger SPD-Regierungspartner Ralf Stegner habe mit ihm in einem Telefonat um seine Pensionsansprüche als Landesminister gefeilscht.

TV-Duell zwischen Carstensen und Stegner
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Das Hamburger Landgericht erließ nach Angaben eines Sprechers am Montag eine von Stegner beantragte entsprechende einstweiligen Verfügung gegen Carstensen. Demnach ist es Carstensen verboten, seine Äußerungen über den umstrittenen Inhalt des Telefonats von 2007 zu wiederholen oder zu verbreiten.

Ein Sprecher von Carstensen kündigte an, der Ministerpräsident werde gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Damit wird es zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung kommen, in der der Fall erörtert wird. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Fall wird vor Gericht kommen

Carstensen hatte auf einer politischen Aschermittwochsveranstaltung der CDU in Schleswig-Holstein öffentlich gesagt, Stegner habe 2007 während der Zeit der großen Koalition in Kiel in einem Telefonat regelrecht um einen Aufschub seines vereinbarten Ausscheidens als Innenminister aus dem Kabinett gebettelt. Er habe unbedingt die Mindestverweildauer im Amt erreichen wollen, die ihm Anspruch auf Pensionszahlungen gesichert hätte.

Stegner war im Herbst 2007 auf Drängen der CDU aus der Regierung ausgeschieden, weil es innerhalb der Koalition wiederholt zu Spannungen kam. Stegner blieb aber Landes- und Fraktionschef der SPD. 2009 zerbrach die große Koalition in Schleswig-Holstein, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund massiver persönlicher Konflikte zwischen Stegner und Carstensen.

Massive persönliche Konflikte

Nach Carstensens öffentlicher Darstellung des Telefonats hatte Stegner von Diffamierung gesprochen und Carstensen eine einstweilige Unterlassungsverfügung zuschicken lassen. Weil der Ministerpräsident diese ignorierte und erklärte, er bleibe bei seiner Aussage, erwirkte der SPD-Landeschef nun bei Gericht, dass diese in einem Schnellverfahren ohne Beweisaufnahme vorläufig zwangsweise in Kraft gesetzt wurde. Damit ist keine Vorentscheidung über den Ausgang eines späteren Verfahrens verbunden.

Das Hamburger Landgericht entschied über den Fall, da ein Antragsteller bei Konflikten um die öffentliche Verbreitung von Äußerungen etwa über die Medien selbst wählen kann, wo er seine Unterlassungserklärung einreicht. Da diese in der Regel bundesweit berichten, kann jede Pressekammer an einem Landgericht zuständig sein. Hamburg gilt dabei in Fachkreisen als sehr klägerfreundlich.

Stegner zeigte sich am Montag zufrieden über den Beschluss: "Für mich ist die Sache damit erledigt, und ich hoffe, dass diese Kampagne gegen mich damit ihr Ende gefunden hat." Auch wenn er sich über die Entscheidung freue, gewonnen habe dabei keiner. Verlierer bei solchen Vorgängen sei immer die Demokratie.

(AFP/felt)
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