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Flugverbot über Wohngebieten Dobrindt plant strikte Regelungen für private Drohnenflüge

Passau · Private Drohnen dürfen in Deutschland bald nur noch über bestimmten Gebieten fliegen. Bundesverkehrsminister Dobrindt will den Betrieb durch Flugverbote einschränken - unter anderem über Wohngebieten.

 Wer privat eine Drohne besitzt, muss bald noch genauer darauf achten, wo er damit noch fliegen darf.

Wer privat eine Drohne besitzt, muss bald noch genauer darauf achten, wo er damit noch fliegen darf.

Foto: Sven Hoppe/dpa, shp vfd fux

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will den Betrieb privater Drohnen in Deutschland mit weitreichenden Flugverboten einschränken. "Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen", sagte Dobrindt der "Passauer Neuen Presse". "Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten." Drohnen, die schwerer als 500 Gramm sind, sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können, wie Dobrindt erklärte.

Die ferngesteuerten Fluggeräte werden in Deutschland immer beliebter und dürften zu den begehrtesten Weihnachtsgeschenken in diesem Jahr gehören. Mit den neuen Regelungen sollen nach Angaben des Verkehrsministeriums Gefährdungen im Luftraum und am Boden, beispielsweise durch Kollisionen oder Abstürze, vermindert werden. Private Drohnen-Flüge in mehr als hundert Metern Höhe sowie außerhalb der Sichtweite des Piloten würden generell verboten.

Auch für gewerbliche Nutzer von Drohnen sind den Angaben zufolge strenge Vorschriften in Vorbereitung. Für diesen Personenkreis werde es künftig einen "Führerschein" geben, hieß es aus dem Ministerium. Die Lizenz werde vom Luftfahrt-Bundesamt erteilt.

(jf/AFP)
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