Innere Sicherheit Die größten Probleme des deutschen Asylsystems

Berlin · Nach der Bluttat in einem Hamburger Supermarkt stellen sich die Fragen nach den Verantwortlichkeiten neu - mit unbefriedigenden Antworten.

Asyl beantragen: Wie läuft ein Asylverfahren ab?
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So läuft das Asylverfahren ab

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Foto: Endermann, Andreas

Als die Bundesrepublik 1949 gegründet wurde, war die Bedeutung des Asylrechts und des Flüchtlingsschutzes noch in frischer Erinnerung. Verfolgte, die wegen ihrer politischen Meinung, ihrer Religion, ihrer Rasse oder ihrer sexuellen Orientierung ins Ausland geflohen waren, mahnten nach ihren Erfahrungen während der Zeit des Nationalsozialismus, dass sich die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes zwingend in einem schrankenlosen Asylrecht niederschlagen müsse. Über Jahrzehnte war das in der Praxis sozusagen nebenbei zu stemmen - angesichts von 1900 bis 4500 Asylanträgen jährlich. Für ein 60 Millionen-Volk kein Problem.

Das Mengen-Problem

1969 überstieg die Zahl der Asylanträge erstmals die 10.000er-Grenze, fiel danach aber im folgenden halben Jahrzehnt wieder in die Vierstelligkeit. Die Balkankriege lösten eine Fluchtwelle aus, die 1992 die Zahlen auf 440.000 Anträge hochschnellen ließ. Nach dem Asylkompromiss sanken sie jedoch kontinuierlich wieder auf die Größenordnung von 30.000 Flüchtlingen pro Jahr. Darauf wurden die Kapazitäten bei der Antragsbearbeitung, bei der Unterbringung und bei der Betreuung ausgerichtet. Als sich die Zahl der Flüchtlinge 2015 in Richtung eine Million entwickelte und die Zahl der Anträge auf 480.000 stieg, 2016 wegen Abarbeitung der alten Anträge gar auf 750.000, musste das System überlastet in die Knie gehen. Aufnahme kam vor Identifizierung. Folge war die Wahrnehmung eines "Kontrollverlustes".

Das Rechtsweg-Problem

Asylspezialisten sehen sechs Monate als die Frist, in der sich die meisten zwischen Gehen oder Bleiben entscheiden. Die Bindungen sind noch locker, und wer dann seine Ablehnung mitsamt Ausreiseaufforderung in der Hand hat, neigt zum Verlassen des Landes. Wer aber schon ein oder zwei Jahre Wartezeit hinter sich hat, bevor er seinen Antrag stellen kann und seinen Bescheid erhält, hat sich an das neue Land gewöhnt. Das Grundrecht auf Asyl und Flüchtlingsschutz ist nicht an Kontingente gebunden, sondern an die Überprüfung jedes Einzelfalls. Um die früher rund 30.000 Flüchtlinge hatte sich ein Netz von Rechtsanwälten entwickelt, das oft genug selbst aus Ablehnungen Duldungen und irgendwann Bleiberechte machte. Das Prinzip funktioniert aber nicht mehr, wenn es um Hunderttausende jährlich geht.

Hamburg: Mann sticht auf Supermarktkunden ein - ein Toter
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Mann sticht auf Supermarktkunden in Hamburg ein

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Foto: dpa, mks sab

Das Grenzen-Problem

Die Öffnung der Binnengrenzen im Schengen-Vertrag stellt kein Problem dar, solange die Außengrenzen penibelst kontrolliert werden und ein verteilungsgerechtes EU-Asylrecht existiert. Beides befindet sich aber erst im Aufbau. Das muss jeder bedenken, der keinen mehr ohne Papiere ins Land lassen und Asylbewerber in ihre EU-Ankunftsländer zurückschicken will: Die Grenzen sind offen. Kontrollen sind ausnahmsweise möglich, aber nicht die Regel. Täglich passieren Millionen Menschen Deutschlands Grenzen, unkontrolliert. Auch diejenigen ohne Pass. Wenn sie sich melden oder aufgegriffen werden, sind sie bereits mitten im Zuständigkeitsgeflecht und nicht mehr vor der Einreise.

Das Zuständigkeits-Problem

Die Bearbeitung der Asylanträge ist Sache des Bundes, der Schutz vor Gefährdern unter den Flüchtlingen ist Sache der Länder, die Entscheidung über Ausweisungen fällen die Ausländerämter in den Kreisen oder kreisfreien Städten, und die Unterbringung regeln die Kommunen. Das muss zu Chaos führen, solange alle am Verfahren Beteiligten keine einheitlichen Daten haben und sich nicht permanent abstimmen. Seit dem vergangenen Jahr läuft das besser, aber es gibt immer noch Lücken. Probleme sind programmiert, wenn Behörden in ihrem Handeln aufeinander angewiesen sind. Vor allem dann, wenn die Verantwortlichen politisch unterschiedliche Überzeugungen zum Umgang mit Flüchtlingen haben.

Das Europa-Problem

Es gibt die Verträge von Schengen und Dublin, aber es gibt kein einheitliches EU-Asylrecht mit Durchgriffsrechten. Wenn Staaten die Aufnahme von Flüchtlingen ablehnen, sie vertragswidrig durchwinken und auch nicht im verabredeten Umfang zurücknehmen, ist jedes Mal auch Deutschland betroffen. Vertragsverletzungsverfahren laufen, möglicherweise entsteht im September Bewegung.

Das Rückführ-Problem

160.000 Antragstellern wurde im ersten Halbjahr der Schutz abgesprochen, aber nur 12.500 wurden abgeschoben. Der Gesetzgeber stopft zwar Schlupflöcher (strengere Gesundheitsatteste, keine Abschiebe-Ankündigung), aber es bleiben Hindernisse. Jeder Auszufliegende braucht Personaldokumente, aber nicht jedes Herkunftsland erteilt die. Und da die Ausländerämter die Rückführung anordnen, die Länder sie durchführen und der Bund nur unterstützt, gibt es auch hier Zuständigkeitsprobleme.

(may-)
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