Gesetz tritt in Kraft Schwule und lesbische Paare können ab 1. Oktober heiraten

Berlin · Das Gesetz zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit tritt es am 1. Oktober in Kraft. Schwule und lesbische Paare dürfen dann heiraten.

Homosexuelle Paare können laut Bundesinnenministerium schon jetzt beim Standesamt eine Eheschließung für die Zeit ab dem 1. Oktober anmelden. Auch Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben, können ab sofort beim Standesamt anmelden, dass sie diese in eine Ehe umwandeln wollen — und dafür einen Termin nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbaren. Das geht aus einem Schreiben des Bundesinnenministeriums an die Landesinnenministerien hervor.

In dem Schreiben heißt es weiter, die nötigen Änderungen der personenstandsrechtlichen Vorschriften könnten nicht mehr bis Anfang Oktober in Kraft gesetzt werden, sondern erst 2018. Auch einige technische Umstellungen seien notwendig. Ehen könnten aber trotzdem vorher geschlossen werden.

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Bislang konnten schwule und lesbische Paare in Deutschland lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Diese ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt, vor allem mit Blick auf das volle Adoptionsrecht. Solche Lebenspartnerschaften können künftig nicht mehr neu geschlossen werden, bereits bestehende bleiben aber erhalten - oder können in eine Ehe umgewandelt werden.

(das/dpa)
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