Verfassungsschutz Debatte über mögliche Beobachtung der AfD

Berlin · Der Ruf nach einer Beobachtung von AfD-Politikern durch den Verfassungsschutz wird lauter. Die Partei von Jörg Meuthen und Frauke Petry zeigte sich am Montag empört über entsprechende Forderungen von Politikern anderer Parteien.

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Foto: dpa/Kay Nietfeld

Allerdings hatte der AfD-Bundesvorstand zuletzt selbst einiges unternommen, um Kontakte einzelner Parteimitglieder ins rechtsextreme Milieu zu unterbinden. AfD-Vorstandsmitglied Georg Pazderski sprach von einer großen "Schieflage". Er sagte, in Berlin wollten sich Politiker von SPD, Grünen und Linken mit "linksextremen Verbrechern" an einen Tisch setzen - "eine demokratische Partei mit fast zehn Millionen Wählern wie die AfD möchte man jedoch vom Verfassungsschutz beobachten lassen".

"Die AfD stellt sich gegen die Werte unserer Verfassung", sagte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner der "Bild"-Zeitung. Er halte es deshalb "für eine Selbstverständlichkeit", die rechtspopulistische Partei durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer, sagte der "Passauer Neuen Presse", eine Beobachtung einzelner radikaler AfD-Funktionäre könne durchaus angezeigt sein. Er warnte jedoch, "man muss nur aufpassen, dass man der AfD nicht unnötig zu einem "Märtyrerimage" verhilft".

AfD will nicht mit "Identitären" zusammenarbeiten

Die AfD-Spitze hatte am 22. Juni festgelegt, "dass es keine Zusammenarbeit der Partei Alternative für Deutschland und ihrer Gliederungen mit der sogenannten "Identitären Bewegung" gibt". Zuvor hatte ein Auftritt des Magdeburger Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider bei Pegida für Verärgerung im Bundesvorstand gesorgt.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) rechtfertigte ihre Entscheidung, sich von AfD-Mitgliedern zu trennen, die sich zu "rechtsextremen, rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen bekennen". "Wer die Ideen der AfD vertritt, der kommt unserer Ansicht nach für bestimmte Positionen bei uns nicht infrage, zum Beispiel als Leiter einer Flüchtlingsunterkunft oder einer Jugendeinrichtung", sagte eine Sprecherin des AWO-Bundesverbandes. Es gebe aber keine Kündigungen alleine wegen der Parteimitgliedschaft. "Grundlage für die Einschätzung muss das persönliche Gespräch und der jeweilige Einsatzort sein", heißt es in einem Papier des Bundesverbandes.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Magdeburger Landtag, André Poggenburg, warf der AWO vor, sie wolle "Existenzen politisch Andersdenkender bedrohen". Die Präsidentin des AWO-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, Barbara Höckmann, hatte erklärt, die AWO sei alarmiert, "dass es organisatorische Schnittmengen zu rechtsradikalen Gruppen wie der "Identitären Bewegung" in Sachsen-Anhalt gibt, die offenkundig eng mit einzelnen Landtagsabgeordneten der AfD zusammenarbeiten".

Die Grünen mahnten, eine Parteizugehörigkeit dürfe bei der Einstellung keine Rolle spielen. Allerdings könne es gerade bei einer Organisation wie der AWO Probleme geben, wenn Arbeitnehmer mit AfD-Parteibuch eine "sehr verzerrte Vorstellung" von persönlichen Lebensweisen hätten, sagte Parteichefin Simone Peter.

Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalts will bis Jahresende über die Einstufung der "Identitären Bewegung" entscheiden. Sollte die Gruppierung als Beobachtungsobjekt eingestuft werden, könnten nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden, sagte der Chef des Verfassungsschutzes, Jochen Hollmann, der Deutschen Presse-Agentur. Bislang werde die Bewegung nur anhand von öffentlich zugänglichen Materialien bewertet.

Der Thüringer Verfassungsschutz hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse, "wonach die IB Thüringen Kontakte zur AfD Thüringen unterhält und versucht, maßgeblichen Einfluss auf sie zu gewinnen". Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" hatte unter Berufung auf mehrere Verfassungsschutzämter berichtet, mehrere Identitäre seien in die AfD eingetreten.

Wann kann der Verfassungsschutz eine Partei beobachten

Will der Verfassungsschutz eine Gruppierung oder Partei beobachten, müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das kann zum Beispiel gelten bei "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" gerichtet sind. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte etwa die Linke über lange Zeit im Visier und beobachtete die Partei bis November 2012 als Ganzes. Seitdem hat der Inlandsnachrichtendienst nur noch bestimmte, "offen extremistische" Gruppierungen der Partei im Blick - etwa die "Kommunistische Plattform". Seit März 2014 beobachtet das BfV auch keine Abgeordneten der Linken mehr.

Bei der Linkspartei verzichtete der Inlandsgeheimdienst nach eigenen Angaben von Anfang an auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln, observierte also nicht etwa Personen oder hörte Telefonate mit. Vielmehr schauen die Verfassungsschützer auf offen zugängliche Quellen - wie Reden, Publikationen oder öffentliche Äußerungen. Auch mehrere rechte Parteien sind "Beobachtungsobjekte" des BfV. Die Landesämter für Verfassungsschutz wiederum entscheiden selbst, wen sie in den Blick nehmen und wen nicht.

Von verschiedenen Seiten kommt nun die Forderung, der Verfassungsschutz müsse auch Teile der AfD beobachten. Das BfV sieht dafür derzeit keinen Anlass. Der Nachrichtendienst hat allerdings ein Auge darauf, ob es Extremisten gibt, die Einfluss auf die AfD haben. Jemand, der sich in der AfD engagiert, kann also durchaus ins Visier des Verfassungsschutzes geraten, wenn er extremistische Bestrebungen oder Gruppen unterstützt - dann aber eben aus diesem Grund und nicht wegen seiner AfD-Mitgliedschaft.

(dpa)
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