Klagerecht für Verbraucherschutzverbände Datenschützer kritisieren Pläne von Justizminister Maas

Berlin/Düsseldorf · Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Verbraucherschutzverbänden künftig ein Klagerecht gegen Unternehmen einräumen, die Kundendaten missbrauchen – und stößt damit ausgerechnet bei Datenschützern auf Kritik.

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Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Verbraucherschutzverbänden künftig ein Klagerecht gegen Unternehmen einräumen, die Kundendaten missbrauchen — und stößt damit ausgerechnet bei Datenschützern auf Kritik.

Ulrich Lepper, Datenschutzbeauftragter in NRW, warnt vor einer schädlichen Doppelzuständigkeit, sollten künftig nicht nur er und seine Amtskollegen, sondern auch Verbraucherverbände klagen dürfen. "Ich begrüße das Ziel, mehr Datenschutz für Verbraucher zu erreichen. Dies über eine Erweiterung der Verbandsklagerechte anzugehen, ist allerdings nicht der richtige Weg."

Kern des Streits ist die Frage, wer künftig die Klagen im Sinne der Verbraucher einreichen darf: Bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz durch Unternehmen waren bisher die Datenschutzbeauftragten des Bundes oder der Länder zuständig. Verbände, etwa die Verbraucherzentralen, konnten hingegen nur dann als Organisation Klage gegen Unternehmen einreichen, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firmen gegen Datenschutzbestimmungen verstießen.

Die Verbraucherzentralen begrüßen den Vorstoß, aus dem Innen- und Wirtschaftsministerium kommt Kritik. "Es gibt bereits Datenschutzbehörden mit ausreichenden Rechten zur Durchsetzung, Verbandsklagerechte sind deshalb nicht erforderlich", so Lepper. Erweiterte Klagerechte könnten in der Sache sogar Schaden anrichten: "Wenn Datenschutzaufsichtsbehörden und Verbände für dieselbe Sache zuständig sind und zudem mit Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterschiedliche Rechtswege zur Verfügung stehen, gefährdet das Rechtseinheit und Rechtssicherheit."

Im September soll es eine überarbeitete Version des Referentenentwurfs geben.

(jd)
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