CSU streitet über Volksabstimmungen Seehofer: Mein Koalitionspartner ist die Bevölkerung

Hamburg · In der CSU wird heftig darüber gestritten, ob es künftig Volksabstimmungen auf Bundesebene geben soll. Vor allem die CSU-Landesgruppe kritisiert die entsprechenden Forderungen von Parteichef Horst Seehofer.

Horst Seehofer – Merkels mächtiger Gegenspieler im Foto-Porträt
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Horst Seehofer - Merkels mächtiger Gegenspieler

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Foto: dpa/Sven Hoppe

Das berichtet der "Spiegel" am Samstag. Seehofer argumentierte demnach auf einer Klausurtagung mit den Worten: "Mein Koalitionspartner ist die Bevölkerung." Der Parteichef und bayerische Ministerpräsident hatte bereits unmittelbar nach dem Brexit-Votum in Großbritannien seine Ansicht bekräftigt, auch in Deutschland müsse es bundesweite Volksabstimmungen geben.

Der innenpolitische Experte der CSU, Hans-Peter Uhl, sagte dagegen dem "Spiegel" zufolge: "Die Abgeordneten haben Verantwortung für vier Jahre." Diese dürfe man nicht delegieren, aus Angst davor, abgewählt zu werden. Dem Bericht zufolge sprachen sich auch weitere CSU-Abgeordnete gegen das Vorhaben aus, Grundgesetzänderungen durch Volksabstimmungen zu ermöglichen.

Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt (CSU) hatte bereits Anfang Juli in Berlin vor Journalisten deutlich gemacht, dass die Bundestagsabgeordneten der Partei "einem solchen Instrument skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen". Die Entscheidungen auf Bundesebene seien "oft zu kompliziert, um sie auf ja oder nein zu reduzieren", argumentierte sie. Bei Volksabstimmungen gebe es zudem die Gefahr, dass eine Entscheidung zu sehr von "Stimmungen" und weniger von Argumenten abhängig werde.

Dem "Spiegel" zufolge soll nun der CSU-Parteitag Anfang November über den entsprechenden Passus im geplanten neuen Grundsatzprogramm der Partei entscheiden. In dem Entwurf heißt es demnach: "Wir wollen, dass das Grundgesetz durch das deutsche Volk auch auf dem Weg von Volksbegehren und Volksentscheid mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann."

Nationale Referenden sind im deutschen Grundgesetz - abgesehen von sehr speziellen Ausnahmefällen - nicht vorgesehen. Auf Ebene von Ländern und Kommunen gibt es sie dagegen. Auch in der Schwesterpartei CDU werden die Volksabstimmungspläne Seehofers skeptisch gesehen.

(felt/AFP)
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