Bundeswehr CSU: Grundgesetz ändern für Inlandseinsätze

Berlin · Angesichts der Anti-Terror-Einsätze des französischen Militärs in Paris nimmt die Debatte über einen Einsatz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Landesinnern weiter an Fahrt auf.

 Bundeswehr-Sanitäter helfen in Flüchtlingsunterkunft.

Bundeswehr-Sanitäter helfen in Flüchtlingsunterkunft.

Foto: dpa, iwa bsc

Am Dienstag hatte sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dafür ausgesprochen, eine Diskussion zu Inlandseinsätzen zu führen. Immer wieder hatte er sich für die Verfassungsänderung stark gemacht, etwa nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in New York oder als Innenminister zur Vorbereitung der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland im Jahr 2006.

Denn die Möglichkeiten für einen Inlandseinsatz sind stark begrenzt. Die Bundeswehr darf Amtshilfe leisten, etwa bei Naturkatastrophen, nicht aber polizeiliche Aufgaben übernehmen. Möglich sind auch militärische Einsätze zum Schutz in "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" - etwa, wenn ein gekapertes Passagierflugzeug abgedrängt werden muss.

Hasselfeldt warnte jedoch, dass Inlandseinsätze der Bundeswehr nicht dazu führen dürften, dass sich die Bundesländer bei der Ausstattung der Polizeien aus der Verantwortung stehlen. Unterstützung bekam sie vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof. Er sagte dem "Hamburger Abendblatt", die Streitkräfte könnten "bestimmte polizeiliche Aufgaben übernehmen, etwa den Schutz gefährdeter Objekte". Auch die Vize-Chefin der FDP, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, sagte, sie halte einen solchen Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen für richtig. "Die Verfassung legt fest, dass die Bundeswehr im Inneren keine operativen Aufgaben der Polizei wahrnehmen darf. Ich halte es aber für völlig im Geiste der Verfassung, wenn die Bundeswehr bei humanitären Aufgaben in der Administration und im gesundheitlichen Bereich die Kommunen unterstützt", sagte Strack-Zimmermann unserer Redaktion. Das gelte besonders in schwierigen Lagen, wie es zurzeit mit den Flüchtlingen der Fall sei. "Vorbild ist Helmut Schmidt beim Einsatz der Bundeswehr bei der Sturmflut in Hamburg", so Strack-Zimmermann.

SPD, Grüne und Linke lehnen die Verfassungsänderung klar ab. Die dafür nötigen Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat sind also nicht in Sicht. Auch die Polizeigewerkschaften sind dagegen.

(brö, jd, may-, qua)
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