"Keine neue Rechtslage" CDU und Grüne gegen neuen Vorstoß für NPD-Verbot

Frankfurt/Main (rpo). CDU und Grüne haben sich gegen einen neuen Versuch, die NPD zu verbieten, ausgesprochen und folgen somit der Warnung von Generalbundesanwältin Monika Harms. Ein solcher neuer Anlauf in Karlsruhe hätte keine Aussicht auf Erfolg, erklärten die Rechtsexperten der beiden Bundestagsfraktionen, Wolfgang Bosbach und Volker Beck, der "Frankfurter Rundschau".

2006: Wahlergebnisse der NPD in Mecklenburg-Vorpommern
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2006: Wahlergebnisse der NPD in Mecklenburg-Vorpommern

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Foto: afp

"Die Generalbundesanwältin hat völlig recht", wird der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, zitiert. Nach dem Wahlerfolg der NPD in Mecklenburg-Vorpommern erneut über ein Verbot der Partei nachzudenken, sei als politisches Signal gut gemeint, "aber keine kluge und Erfolg versprechende Strategie".

Für den stellvertretenden Unionsfraktionschef Bosbach ist die Debatte "ein typisches Beispiel dafür, dass gut gemeint oft das Gegenteil von gut gemacht sein kann." Damit dass die NPD nun mit über sieben Prozent im Schweriner Landtag sitze, sei kein neuer Verbotsantrag zu begründen. "Eine neue juristische Lage gibt es aber nicht", sagte der CDU-Politiker.

V-Leute müssten abgezogen werden

Beck und Bosbach warnten davor, dass ein neuer Verbotsantrag die Bekämpfung des Rechtsradikalismus sogar erschweren könnte. "Nach der aktuellen Rechtslage müssten rechtzeitig vor einem neuen Verfahren sämtliche V-Leute in der NPD abgeschaltet werden", sagte Beck. "Wir müssten die Beobachtung der NPD praktisch einstellen", erklärte Bosbach. Dabei sei deren Kontrolle auch mit allen Mitteln des Rechtsstaats gerade wegen der gewachsenen Gefahr um so nötiger.

(ap)
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