Debatte um Vollverschleierung Burka am Steuer soll verboten werden

Berlin · In der großen Koalition mehren sich die Stimmen, die die Vollverschleierung zurückdrängen wollen. Vor allem fürs Autofahren wird eine Neuregelung gefordert. Die wird mit Sicherheitsbedenken begründet.

Burka soll im Auto am Steuer verboten werden
Foto: Radowski

Ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland war bislang eine Minderheitenposition in CDU und CSU. Nun aber werden immer mehr Stimmen aus Union und SPD laut, die Burka und Nikab zumindest zum Teil aus der Öffentlichkeit verbannen wollen. Die Innenminister der Bundesländer wollen sich morgen und am Freitag mit dem Thema befassen.

Noch liegen die Positionen weit auseinander. Während der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, und Berlins Innensenator Frank Henkel (beide CDU) ein generelles Verbot der Vollverschleierung fordern, herrscht bei der Mehrheit der Innenminister die Meinung vor: Wir können nicht alles verbieten, was wir ablehnen. Als möglicher Kompromiss gilt, dass Bund und Länder die Vollverschleierung am Steuer und in öffentlichen Gebäuden wie Gerichten verbieten.

"Ich strebe an, eine Vollverschleierung in solchen Situationen zu verbieten, in denen jeder Mensch Gesicht zeigen muss. Das gilt etwa für Frauen im Straßenverkehr oder auch in Behörden und vor Gericht", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU), unserer Redaktion. Überall dort müsse klar sein, mit wem man es zu tun habe.

Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) sieht das für Autofahrerinnen ähnlich: "Sehen und gesehen werden gilt vor allem im Straßenverkehr", sagte er unserer Redaktion: "Einerseits benötigen Fahrerinnen und Fahrer ein freies Sichtfeld, und andererseits müssen sie auch für Blitzanlagen erkennbar bleiben." Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte: "Wir können natürlich darüber diskutieren, ob es spezielle Regelungen für autofahrende Burka-Trägerinnen geben sollte, dafür gibt es gute Gründe." Auch eine Vollverschleierung bei Amtsgängen oder vor Gericht zum Beispiel dürfe aus seiner Sicht nicht möglich sein.

Ein generelles Verbot einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum fordern Teile der Union. Gegen ein solches Verbot tragen viele Experten verfassungsrechtliche Bedenken vor. Argumente sind die Religionsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht auf freie Wahl der Kleidung. Die Staatsrechtler Rupert Scholz und Friedhelm Hufen sind hingegen der Meinung, dass ein sorgfältig begründetes Verbot der Vollverschleierung einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Menschengerichtshof standhielte.

Für ein Verbot der Vollverschleierung sind grundsätzlich die Länder zuständig. Sie können auch Teilverbote etwa für Gerichte, Ämter, Universitäten und Schulen festlegen. Ein explizites Verbot der Vollverschleierung am Steuer müsste dagegen der Bund beschließen. Bislang sieht die Straßenverkehrsordnung nur vor, dass Sicht und Gehör nicht durch andere Passagiere, die Ladung oder Tiere im Auto eingeschränkt sein dürfen. Ob Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Neufassung plant, blieb gestern offen — er ist im Urlaub.

(jd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort