Bundesverwaltungsgericht Planungen zur Weservertiefung ist rechtswidrig

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planungen zur Weservertiefung für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss zur Planfeststellung verstoße gegen wasserrechtliche Vorgaben und Naturschutzvorschriften, teilte das Gericht am Montag mit.

Mit einer Vertiefung der Weser sollen die Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen besser erreichbar werden. Die Bundesrichter bemängelten aber einen fachplanerischen Fehler: Die Behörden hätten die Vertiefung von Außen- und Unterweser in drei Abschnitte teilen und jeweils einzeln die Auswirkungen auf die Umwelt untersuchen müssen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde aber nicht gänzlich aufgehoben, weil die Mängel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden, hieß es. Das Urteil erging bereits am 11. August, wurde aber erst am Montag bekanntgegeben (Az.: BVerwG 7 A 1.15).

Gegen die Pläne zur Ausbaggerung der Weser hatte die Umweltschutzorganisation BUND geklagt. Die Umweltschützer halten die Weservertiefung für unnötig und befürchten schwere Schäden für die Flusslandschaft, unter anderem eine Versalzung der Marschwiesen.

(rent/dpa)
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