Auf dem Prüfstand Bundesverfassungsgericht prüft das BKA-Gesetz

Karlsruhe · In Karlsruhe steht das BKA-Gesetz auf dem Prüfstand. Damit geht es um die Befugnisse der Polizei bei der Terrorabwehr und um die Sicherheit des Landes. Die Richter lassen Kritik erkennen.

 Generalbundesanwalt Harald Range während der Verhandlungen im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Generalbundesanwalt Harald Range während der Verhandlungen im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: dpa, ude htf

Gerhard Baum (82) und Burkhard Hirsch (85) waren in ihrem Leben schon oft in Karlsruhe. Sie haben dort vom Bundesverfassungsgericht so manches Sicherheitsgesetz zurechtstutzen lassen. Am Dienstag zeichnete sich ab, dass die beiden Alt-Liberalen in einigen Monaten wieder einen Erfolg feiern können: Auch das umstrittene BKA-Gesetz wird zumindest einige Federn lassen müssen.

Hauptthema des Duos sind die Grundrechte. Und so ging es in Karlsruhe wieder um die Frage, wie viel Freiheit ein Bürger für die Sicherheit opfern muss. "Wie viel an Datenschatz darf der Verfassungsstaat den Ermittlungsbehörden zugestehen und welchen Datenschutz schuldet er seinen Bürgern?", fasste Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof prägnant zusammen.

Gegenstand des Prozesses ist das BKA-Gesetz. Es erlaubt dem Bundeskriminalamt (BKA) seit sechseinhalb Jahren neue Methoden, um Terrorakte zu verhindern - und zwar weit im Vorfeld möglicher Straftaten. Die Wiesbadener Behörde hat mit Online-Durchsuchung, Telefonüberwachung, Lausch- und Spähangriffen in Wohnungen und dem Observieren Möglichkeiten bekommen, die präventiv bis dato nur Landespolizei oder Nachrichtendienste im Portfolio hatten.

Diese Mittel brauche das BKA auch, denn die Sicherheitslage habe sich seitdem nicht gebessert, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Karlsruhe. Bei der Schaffung des Gesetzes sei vor allem von Al Kaida eine Gefahr ausgegangen. "Jetzt wütet der Islamische Staat in Syrien und im Irak."

340 sogenannte gewaltbereite Gefährder aus dem islamisch-radikalen Spektrum leben nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden derzeit in Deutschland. 700 Menschen sind von Deutschland aus nach Syrien gereist, um sich dort dem IS anzuschließen. Die neuen Befugnisse des BKA wertet der Innenminister als Erfolg: Die Festnahmen eines Paares, das auf das Radrennen rund um Frankfurt am 1. Mai möglicherweise ein Attentat geplant hatten, gingen etwa auf das Konto des BKA ebenso wie die Verurteilung der sogenannten Sauerland-Gruppe in Düsseldorf 2010.

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Als altgediente Politiker bestreiten Hirsch und Baum den Sinn von Ermittlungen auch gar nicht. Ihnen geht es um Nachjustierungen: "Ich will, dass die Polizei ihre Aufgabe wahrnimmt und den Bürger auf dem Boden der Verfassung schützt", sagte Hirsch. Diese verfassungsrechtliche Bodenhaftung sehen unter anderem Grünen-Politiker wie Hans-Christian Ströbele, Renate Künast und Volker Beck nicht mehr gewahrt, die auch zu den Klägern gehören.

Die Richter scheinen ihre Bedenken größtenteils zu teilen. Viele Punkte muss Karlsruhe prüfen: "Sehr komplex und sehr zerklüftet", nannte Kirchhof das.

Doch die vielen bohrenden Fragen des Senats an Bundesregierung, BKA, Sachverständige und Generalbundesanwalt Harald Range zeigen: Knackpunkte können unter anderem die Fragen sein, wie bei den verdeckten Methoden die Privat-und Intimsphäre sowie das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben können und welche unabhängige Stelle das kontrolliert. Problematisch könnte zudem die mögliche Weiterleitung gewonnener Daten durch das BKA an andere Sicherheitsbehörden sein. Auch die eventuell zu laxen Hürden für die verdeckten Operationen waren Thema der Verhandlung.
Hirsch und Baum jedenfalls zeigten sich in Karlsruhe siegesgewiss.

(dpa)
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