Bundesverfassungsgericht NPD-Verbotsverfahren: Mehr Beweise zu V-Leuten gefordert

Karlsruhe · Die Vorgabe war klar: Das Material für das NPD-Verbotsverfahren sollte diesmal keine Informationen von V-Leuten enthalten. Die Innenminister gaben dafür eigens Testate ab. Doch das reicht dem Bundesverfassungsgericht offenbar nicht aus.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Das Bundesverfassungsgericht verlangt vom Bundesrat, im NPD-Verbotsverfahren weitere Beweise zur Abschaltung von V-Leuten vorzulegen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor.

In ihrem vierseitigen Beschluss fordern die Karlsruher Richter zusätzliche Beweise in mehreren Punkten. So soll die Länderkammer "darstellen und belegen", wie die verdeckten Informanten des Verfassungsschutzes - sogenannte V-Leute - in den Führungsgremien der rechtsextremen Partei abgeschaltet wurden, bevor die Materialsammlung für das Verbotsverfahren begann.

Zugleich soll der Bundesrat darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. "Soweit er angeboten hat, die entsprechenden Weisungen des Bundes und der Länder vorzulegen, möge er dies tun", heißt es in dem Beschluss.

NRW-Innenminister Ralf Jäger zuversichtlich

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat sich zuversichtlich gezeigt, dass es im NPD-Verbotsverfahren keine Probleme mit Informanten gibt. "Das werden wir hinkriegen, da bin ich mir ziemlich sicher", sagte Jäger nach einer Tagung mit seinen Amtskollegen am Montag in Brüssel. Man habe das Verbotsverfahren eingeleitet, um es erfolgreich zu Ende zu bringen.

Der rheinland-pfälzische Minister Roger Lewentz (SPD) als Vorsitzender der Innenminister-Konferenz versprach eine schnelle Prüfung der Forderung des Gerichts. "Das wird alles sehr schnell gehen müssen, wird auch sehr schnell gehen."

Der erste Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen. Der Bundesrat unternahm im Dezember 2013 einen neuen Anlauf für ein Verbot. Für den Antrag gaben die Innenminister Testate ab - mit der Zusicherung, die gegen die NPD gesammelten Unterlagen seien frei von V-Mann-Informationen.

Die NPD hatte in ihrem Schriftsätzen an das Verfassungsgericht jedoch bestritten, dass die V-Mann-Problematik ausgeräumt sei. Die Erklärungen von Ministern könne bei einem derartigen Verfahren nicht als Beweis ausreichen, hieß es. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Prozessbevollmächtigte und die Vorstandsmitglieder der NPD abgehört würden und damit die Prozessstrategie der Partei ausgeforscht werde.

Die NPD-Spitze will sich an diesem Dienstag mit der Entwicklung befassen. Das teilte die rechtsextreme Partei auf Anfrage mit. Die Innenminister der Länder wollten sich noch am Montagnachmittag am Rande eines Treffens in Brüssel äußern. Gegen den Antrag hatte es von Anfang an Bedenken gegeben, die Erfolgsaussichten werden von Experten angezweifelt. Bundesregierung und Bundestag hatten sich dem Verbotsantrag nicht angeschlossen.

(Az.: 2 BvB 1/13)

(dpa)
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