Bundestagswahl 2017 Bundeswahlleiter lässt 48 Parteien zur Wahl antreten
Berlin · Voraussichtlich 48 Parteien dürfen zur Bundestagswahl antreten, darunter auch Gruppen wie Die Violetten, die Magdeburger Gartenpartei und das Bündnis Grundeinkommen.
24 Vereinigungen, die ihre Zulassung beantragt hatten, wurden vom Aussschuss unter Leitung des Bundeswahlleiters Dieter Sarreither abgelehnt. Zum Teil hatten sie die Anmeldefrist verpasst oder andere formale Auflagen nicht erfüllt. So dürfen etwa die WasserPartei Deutschland-WPD, die Freie Heldenpartei Germany oder Der Blitz sich nicht den Wählern stellen. Mit dabei sind aber die NPD, die Piratenpartei und die Deutsche Kommunistische Partei.
Insgesamt hatten 64 Vereinigungen ihre Teilnahme an der Bundestagswahl am 24. September beantragt. Bis zum 11. Juli können die Gruppen, die nicht zugelassen wurden, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Karlsruhe muss darüber bis zum 27. Juli entscheiden.