Soziale Netzwerke Gesetz gegen Hetze im Internet verabschiedet

Berlin · Internetplattformen wie Facebook und Twitter müssen künftig konsequenter gegen Hasskommentare und Falschnachrichten vorgehen. Strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden verschwinden.

 Hasskommentare bei Facebook müssen gelöscht werden.

Hasskommentare bei Facebook müssen gelöscht werden.

Foto: dpa, bra sab fdt

Nach monatelanger Debatte verabschiedete der Bundestag dazu am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz, das die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Sonstige rechtswidrige Inhalte müssen "in der Regel" innerhalb von sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden.

Die sozialen Netzwerke können die Entscheidung auch an gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber abgeben, die unabhängig sein müssen. Diese müssen ebenfalls binnen sieben Tagen über die Strafbarkeit des gemeldeten Inhalts entscheiden. Die Netzwerk-Betreiber werden mit dem Gesetz verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten.

Nutzerbeschwerden müssen sie unverzüglich zur Kenntnis nehmen und auf strafrechtliche Relevanz prüfen. Wird ein Beschwerdemanagement nicht oder nicht richtig eingerichtet, droht eine Geldbuße. Diese kann fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person betragen. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro ausmachen. Bundesjustizminister Heiko Maas sagte, mit dem Gesetz werde das "verbale Faustrecht" im Netz beendet und die Meinungsfreiheit aller geschützt.

(veke/reu)
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