Flüchtlingspolitik Bundestag beschließt Gesetz zu Familiennachzug

Berlin · Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli ausgesetzt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag nach hitziger Debatte.

 Die Sitzung des Bundestages in Berlin am Donnerstag.

Die Sitzung des Bundestages in Berlin am Donnerstag.

Foto: rtr, ax/joh

Das Vorhaben stößt bei Flüchtlingsorganisationen und Sozialverbänden auf enorme Kritik, ebenso bei Grünen und Linken. Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - darunter viele Syrer - dürfen seit März 2016 keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den Anspruch darauf für zwei Jahre ausgesetzt, also bis Mitte März. Nun bleibt den Betroffenen diese Möglichkeit auch mehrere Monate darüber hinaus verwehrt.

Für das Gesetz stimmten am Donnerstag 376 Abgeordnete, dagegen 298, es gab vier Enthaltungen. Ab 1. August soll demzufolge einer begrenzten Zahl von bis zu 1000 Betroffenen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden.

Zusätzlich sollen Härtefälle berücksichtigt werden. Das hatten Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart. Details der Neuregelung wollen beide Seiten noch klären. Dazu ist ein weiteres Gesetz geplant.

(mro)
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