Nach Urteil gegen Ärztin Bundestag debattiert über Werbeverbot für Abtreibungen

Berlin · SPD, Grüne, Linke und FDP wollen das Werbeverbot für Abtreibungen lockern oder abschaffen. Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner bekräftigt dagegen die ablehnende Haltung ihrer Partei zu einer Lockerung des Verbots.

 Schwangerschaftstest (Symbolbild).

Schwangerschaftstest (Symbolbild).

Foto: dpa, krk

Das Abtreibungsrecht steht nach mehr als 20 Jahren wieder auf der politischen Agenda. Am Donnerstag brachten FDP, Grüne und Linke Anträge in den Bundestag ein, wonach der Paragraf 219a abgeschafft oder reformiert werden soll. Dieser Paragraf sieht vor, dass Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, dafür nicht werben dürfen. Informationen, wie und von wem eine Abtreibung vorgenommen wird, erhalten die Schwangeren bei der verpflichtenden Beratung. Üblicherweise müssen die betroffenen Frauen eine Abtreibung selbst bezahlen. Wer zu wenig verdient, kann finanzielle Hilfe vom Staat beantragen.

Anlass der neuen Debatte ist ein Urteil gegen die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die im November zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung verurteilt worden war. Noch immer findet sich auf ihrer Internetseite der Hinweis, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Allerdings muss man sich weitere Informationen per E-Mail zusenden lassen. Der Paragraf 219a verbietet, dass, wer selbst Abtreibungen vornimmt, beispielsweise eine Preisliste öffentlich macht. Hänel, die es als ihre "Berufung" bezeichnet, "Frauen in Notlagen adäquate medizinische und psychosoziale Betreuung zu bieten", hat Unterstützer gewonnen, die nun gegen den Paragrafen 219a kämpfen. Mehr als 150.000 Menschen unterzeichneten eine entsprechende Online-Petition.

Das Abtreibungsrecht löste in den Jahren nach der Wiedervereinigung ideologische Debatten aus. Im Westen galt eine Regelung, wonach eine Schwangere aus bestimmten Gründen abtreiben konnte, zum Beispiel bei gesundheitlicher Schädigung des Kindes oder nach einer Vergewaltigung. Auch die finanzielle oder familiäre Notlage einer Mutter machte eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen möglich. In der DDR galt allein eine Fristenregelung, wonach ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen möglich war. Nach dem Fall der Mauer schuf der Bundestag 1993 eine Fristenlösung mit Beratungspflicht. Diese wurde vom Verfassungsgericht gekippt. Die Richter beanstandeten, dass die Abtreibung als "nicht rechtswidrig" eingestuft worden war. Seit 1995 sind Abtreibungen, die nicht aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung erfolgen, nach Paragraf 218 rechtswidrig, bleiben aber straffrei - wenn sie in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen und nach einer Beratung stattfinden. In den vergangenen 20 Jahren ist die Zahl der Abtreibungen von rund 130.000 im Jahr 2006 auf rund 98.000 im Jahr 2016 gesunken.

"Wir wollen, dass Frauen sich objektiv über Schwangerschaftsabbruch informieren können und Ärzte sich dadurch nicht strafbar machen", sagt SPD-Fraktionsvize Eva Högl. Ihre Fraktion brachte allerdings den Antrag zur Reform von 219a gestern nicht ein. Derzeit wollen die Sozialdemokraten keinen Konflikt mit der Union eingehen.

In der Unionsfraktion gibt es erheblichen Widerstand gegen eine Lockerung des Werbeverbots. "Die Kernfrage ist, welches Bild man vom werdenden Leben hat", betont die Rechtsexpertin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie verwies darauf, dass es um "menschliches Leben von Anfang an" gehe. "Sollte der Paragraf 219a so geändert werden, dass Werbung für Abtreibung, die nicht unsachlich und nicht anstößig ist, erlaubt wird, dann könnte künftig auch eine Abtreibungsklinik werben wie für Schönheitsoperationen. Das würde den Eingriff verharmlosen. Das wollen wir nicht", sagt Becker.

Auch CDU-Vize-Chefin Julia Klöckner wandte sich gegen eine Reform des Paragrafen 219a. "Nach einer sehr intensiven Debatte haben wir einen gesellschaftlichen Konsens zur rechtlichen Regelung von Abtreibungen erreicht. Wir tun gut daran, diesen Kompromiss nicht aufs Spiel zu setzen", sagt sie. Sie sei gegen eine Lockerung. "Es geht darum, schwangeren Frauen, die mit sich ringen, zu helfen und das Leben des Ungeborenen zu schützen", betont Klöckner. Die jetzige Regelung berücksichtige auch die Konfliktlagen der betroffenen Frauen. Sie würden in einem geschützten Raum beraten. In diesem Rahmen könnten sie auch Informationen zur Abtreibung erhalten - ohne wirtschaftliche Interessen.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, sieht das anders. Sie nimmt eine wachsende Negativstimmung gegenüber Ärzten war, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. "Viele Ärztinnen und Ärzte werden angefeindet, sie stehen quasi unter Generalverdacht", sagte Schauws der Zeitung "Das Parlament". Dieser Entwicklung müsse entgegengetreten werden.

(qua)
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