Bundestag Büros für die Ex

Berlin · Auch wer gar nicht mehr im Bundestag sitzt, kann dort noch auf Kosten der Steuerzahler präsent sein. So wie der FDP-Schatzmeister.

 Ein Blick ins Paul-Löbe-Haus in Berlin - dort arbeiten viele Bundestagsabgeordnete. Durch die Scheibe ist das Kanzleramt zu erkennen.

Ein Blick ins Paul-Löbe-Haus in Berlin - dort arbeiten viele Bundestagsabgeordnete. Durch die Scheibe ist das Kanzleramt zu erkennen.

Foto: dpa

Sollte Bundestagspräsident Norbert Lammert (67) in zwei Jahren nicht mehr für das Amt des zweiten Mannes im Staat kandidieren und aus dem Parlament ausscheiden, haben die Bürger dennoch viel Zeit und Gelegenheit, mit dem langjährigen Spitzenpolitiker über seine Bundestagsadresse Kontakt aufzunehmen: Bis zum Jahr 2033 behält er den Anspruch auf ein Büro im Parlament. Macht er noch eine Wahlperiode weiter, reicht es sogar bis 2041. Doch auch für die Vizepräsidenten, deren Zahl inzwischen auf sechs vergrößert wurde, gibt es Sonderrechte. Und deshalb ist die FDP auch nicht vollständig aus dem Bundestag ausgeschieden.

Hermann Otto Solms (75) finanzieren die Steuerzahler auch nach dem Scheitern seiner Partei an der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl 2013 weiterhin ein Büro, die sächliche Amtsausstattung eines Bundestagsabgeordneten und eine Vorzimmerkraft. Als Bundesschatzmeister der FDP macht er seine Partei finanziell fit für den Wiedereinzug ins Parlament und wirbt auch auf seiner persönlichen Homepage kräftig für liberale Positionen. Nur erscheint dann unter "Kontakt" nicht die FDP, sondern Telefonnummer und Mail-Adresse seines Bundestagsbüros.

Dessen Nutzung steht ihm zu, seit der Bundeshaushalt unter dem Kapitel 0201 (Deutscher Bundestag) 1991 um den Vermerk ergänzt wurde, wonach "auch Leistungen an ehemalige Mitglieder des Präsidiums zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben aus dem früheren Amt gezahlt werden" können. Ob unter "nachwirkend" auch das Wirken für ein besseres künftiges Abschneiden zu verstehen ist, erscheint jedoch eher fraglich. Und so gibt Grünen-Haushaltsexperte Tobias Lindner zu bedenken: "Wenn der Bundestag seinen ehemaligen Präsidenten oder deren Stellvertretern auch nach Ende der Amtszeit Büro und Personal zubilligt, dann sollte selbstverständlich sein, dass diese Ausstattung auch tatsächlich für Aufgaben im Zusammenhang mit dem früheren Amt genutzt und benötigt wird."

Außer Solms nehmen derzeit der SPD-Politiker Wolfgang Thierse und der Ex-CSU-Abgeordnete Eduard Oswald die Möglichkeit in Anspruch, auch nach dem Ausscheiden aus dem Parlament mit einem Büro im Bundestag zu bleiben. Oswald war zwar 26 Jahre Abgeordneter in Bonn und Berlin, 1998 auch mal für neun Monate Bundesbauminister, doch Vizepräsident wurde er erst zwei Jahre vor seinem Ausscheiden, als 2011 seine Vorgängerin Gerda Hasselfeldt Chefin der CSU-Landesgruppe wurde.

Während für Solms und Oswald 2017 Schicht ist (es sei denn, sie kommen wieder ins Parlament), kann Thierse weitere sieben Jahre bleiben. Er war nämlich zunächst sieben Jahre Bundestagspräsident und dann acht Jahre Vizepräsident. Und er kann daher von einem zusätzlichen Haushaltsvermerk profitieren, der erstmals dem Bundeshaushalt 2012 hinzugefügt wurde. Als Ausnahme zu der festgelegten Begrenzung auf vier Jahre gilt seitdem: "Die zeitliche Begrenzung für ehemalige Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages erhöht sich um die Dauer ihrer Amtszeit." Also bleibt Thierse der Anspruch bis 2024 erhalten.

Dahinter steckt das Bemühen, den Bundestag auf Augenhöhe mit den anderen Verfassungsorganen zu halten. Denn bei den ehemaligen Bundespräsidenten und früheren Bundeskanzlern ist nicht nur der fortwährende Bekanntheitsgrad ungleich größer - sondern auch das, was der Steuerzahler ihnen zukommen lässt, Büros unter anderem im Bundestag eingeschlossen.

Die Privilegien für Ex-Präsidiumsmitglieder mit jeweils einer Vorzimmerkraft erscheinen dagegen sehr bescheiden. Aus dem Stellenplan des Kanzleramts geht hervor, dass sich die früheren Regierungschefs Helmut Kohl und Gerhard Schröder jeweils sieben Mitarbeiter leisten, die zum Teil sogar in der üppig dotierten Besoldungsgruppe B 6 angesiedelt sind. Hinzu kommt die Verfügung über eine ganze Reihe geschützter Fahrzeuge, die aus dem Etat des Bundeskriminalamtes bezahlt werden.

Weil auch die ehemaligen Bundespräsidenten unabhängig von eigenen Einkünften und Länge ihrer Amtszeit über Büros, Mitarbeiter, Reisen und Fahrzeuge verfügen, kamen nach der auf 20 Monate begrenzten Ära Christian Wulffs arge Zweifel auf, ob die Verdienste um Deutschland solche nachwirkende Finanzierung rechtfertigen, auch wenn - wie bei Schröder und Ex-Präsident Horst Köhler - üppigste Einnahmen vorhanden sind. Doch der Bundestag tat sich schwer, begrenzte die Mitarbeiterzahl für Ex-Kanzler auf vier - allerdings wirksam erst für künftige Ex. Angela Merkel wird die erste sein, der sieben Mitarbeiter im Ruhestand verwehrt werden.

(may-)
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