Aufsichtsräte Bundesregierung will umfassende Frauenquote

Berlin · Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für eine gesetzliche Geschlechterquote in Wirtschaft und öffentlichem Dienst vorgelegt. Demnach müssten künftig Aufsichtsräte börsennotierter Firmen zu 30 Prozent mit Frauen besetzt sein.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) haben gestern ihren Gesetzentwurf für eine umfassende Geschlechterquote zur Referentenabstimmung an die anderen Ministerien der Bundesregierung geschickt. In dem rund 120 Seiten umfassenden Papier, das unserer Redaktion vorliegt, werden vor allem konkrete Ziele für eine bessere Förderung von Frauen in den Führungsetagen der Wirtschaft, aber auch in denen der öffentlichen Verwaltung formuliert. Der Bund will also mit gutem Beispiel vorangehen.

Demnach besteht der Referentenentwurf aus drei Säulen: Erstens soll es eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte geben, zweitens eine Verpflichtung zur Festlegung von Zielmarken für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen in der Privatwirtschaft und drittens eine Reform der jeweiligen Gesetze, die die Geschlechterquote im öffentlichen Dienst betreffen.

Ziel ist es, endlich per Gesetz dem Verfassungsauftrag einer Gleichberechtigung von Frauen und Männern nachzukommen. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Solche Bemühungen allerdings haben in der Vergangenheit kaum gefruchtet. Die Zahl der qualifizierten und erwerbstätigen Frauen nahm zwar stetig zu, in Führungspositionen blieben sie aber immer unterrepräsentiert - auch weil sich die Wirtschaft bisher erfolgreich gegen eine Geschlechter- bzw. Frauenquote wehren konnte.

Anfang 2000 scheiterte eine rot-grüne Lösung an dem damaligen Kanzler Gerhard Schröder (SPD), der Frauen- und Familienpolitik schlicht als "Gedöns" abtat. Auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen scheiterte mit der Forderung nach einer starren Quote. Ihre Kabinettskollegin Kristina Schröder (beide CDU) setzte eine "Flexi-Quote" als freiwillige Selbstverpflichtung durch, diese brachte aber nicht die gewünschten Effekte.

Vor zehn Tagen erklärten Schwesig und Maas die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft für gescheitert. Jetzt will der Bund durchgreifen: Zunächst sieht der Entwurf vor, dass in börsennotierten Unternehmen, deren Aufsichtsrat aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbank besteht, ab 2016 eine fixe Geschlechterquote von 30 Prozent gelten soll. Stehen neue Wahlen an, ist die Quote anzuwenden; laufende Mandate dürfen aber bis zum regulären Ende bestehen bleiben. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze leer. Zudem müssen die Unternehmen darüber berichten, ob sie die Quote erreichen konnten oder, falls nicht, welche Gründe bestehen.

Auf der zweiten Säule wird schließlich die Tragweite der angedachten Gesetzesänderung deutlich: Demnach sollen künftig auch andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen verpflichtet sein, "Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den oberen Managementebenen festzulegen". Weil dazu nicht nur Aktiengesellschaften, sondern etwa auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eingetragene Genossenschaften (eG) zählen, geht die Regierung von rund 3500 betroffenen Unternehmen aus. Eine Mindestquote soll es für die Zielvorgaben zwar nicht geben, allerdings dürften sich viele Manager erstmals mit der Förderung von Frauen befassen müssen, sollte das Gesetz kommen.

Die dritte Säule nimmt dann auch den Bund in die Pflicht. Laut Gesetzentwurf soll "möglichst synchron zu den neuen Regelungen für das Privatrecht" eine Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung, in Gerichten und in Unternehmen des Bundes jeweils ab der untersten Führungsebene vollzogen werden. Bei den Unternehmen sind solche betroffen, an denen der Bund Anteile von mehr als 50 Prozent hält.

Bis zum 4. Juli können sich die anderen Ministerien nun dazu äußern; in einer Woche, am 27. Juni, soll der Entwurf auch an die Länder und die betroffenen Verbände geschickt werden.

(jd/mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort