Bundesrat beschließt Gesetzentwurf Länder wollen Gaffer für Fotos toter Unfallopfer bestrafen

Berlin · Nach dem Willen des Bundesrats sollen Schaulustige bei Unfällen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie Fotos von Todesopfern machen. Das bestehende Gesetz schützt nur lebende Menschen.

 Ein Gaffer fotografiert eine Unfallstelle auf der Autobahn.

Ein Gaffer fotografiert eine Unfallstelle auf der Autobahn.

Foto: Theo Titz

Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss die Länderkammer am Freitag. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte in der Länderkammer, immer häufiger schreckten "Gaffer" nicht davor zurück, Unfallopfer zu fotografieren.

Die bestehenden Gesetze schützten nur lebende Menschen, hieß es zur Begründung des Gesetzes. Deshalb solle das Strafgesetz zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen entsprechend ergänzt werden. Die Strafe soll bei bis zu zwei Jahren liegen.

Die Schaulustigen stellten die Aufnahmen häufig ins Netz oder gäben sie an Medien weiter, sagte Pistorius. Dabei nutzten sie die Hilflosigkeit der Opfer aus. Da mit der vorgeschlagenen Neuregelung auch der Versuch strafbar werden solle, könnten Handys auch dann schon beschlagnahmt werden, wenn noch keine Aufnahmen gemacht worden seien.

Den Gesetzentwurf hatte Niedersachsen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommmern eingebracht. Der Bundesrat hatte die Vorlage vor der Bundestagswahl schon einmal beschlossen. Wegen des Endes der Legislaturperiode wurde er aber nicht weiter beraten.

Mecklenburg-Vorpommern Innenminister Lorenz Caffier (CDU) erklärte, es sei "abstoßend, wenn andere durch ihr Gaffen die Arbeit der Rettungskräfte behindern, nur um ihre Sensationsgier zu befriedigen, und das Leid anderer nutzen, um sich selbst mit Aufnahmen von der Unfallstelle wichtig zu machen". Mit der Neuerung solle "eine Gesetzeslücke geschlossen werden".

(wer)
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