Ermittlungen in Kundus-Affäre Bundesanwaltschaft verhört Soldaten

Hamburg/Karlsruhe (RPO). Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat nach einem Medienbericht mit dem Verhör von Bundeswehrangehörigen wegen des Luftangriffs von Kundus begonnen. Zunächst seien zwei Zeugen, ein Geheimdiensthauptmann und ein Hauptfeldwebel, geladen. Danach müssten Oberst Georg Klein, der den Luftangriff befohlen hatte und sein damaliger Flugleitoffizier aussagen.

Chronik der Kundus-Affäre
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Foto: ddp

Nach Informationen von "Spiegel online" sollen keine zwei Wochen nach der offiziellen Eröffnung des Verfahrens der Bundeswehroberst Georg Klein und sein damaliger Flugleitoffizier bei der Bundesanwaltschaft aussagen. Ein Sprecher der Karlsruher Ermittlungsbehörde wollte die Meldung am Dienstag auf Anfrage nicht bestätigen.

In einer Erklärung der Bundesanwaltschaft heißt es nur, sie sei nach eingehender juristischer Prüfung des ihr vorliegenden Materials zu dem Zwischenergebnis gelangt, dass es sich bei den Kämpfen in Afghanistan um einen "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches" handelt. Damit sei die Zuständigkeit der Karlsruher Behörde gegeben. Die Bundesanwaltschaft habe daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch eingeleitet.

Dies sei unter anderem deswegen unabdingbar gewesen, weil nur ein förmliches Ermittlungsverfahren die Möglichkeit biete, Zeugenvernehmungen durchzuführen sowie den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Den Informationen von "Spiegel online" zufolge haben die Bundesanwälte neben Klein und seinem Flugleitoffizier auch einen an dem Befehl beteiligten Geheimdiensthauptmann sowie einen Hauptfeldwebel als Zeugen vorgeladen. Beide gehörten zur geheimen "Task Force 47", die zur Hälfte aus Elitesoldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) bestehe. Ihre Vernehmungen hätten bereits begonnen.

Anfangsverdacht "auf niedrigster Stufe"

Weiter heißt es in der Meldung, die Bundesregierung rechne mit einer raschen Einstellung des Verfahrens. In dem Onlineportal vorliegenden internen Papieren des Bundesjustizministeriums heiße es, der materielle Gehalt des Anfangsverdachts bewege sich "auf niedrigster Stufe". Nach Auffassung von Justiz-Staatssekretärin Birgit Grundmann umfasse der Verdacht nur einen "Teilbereich der - für die Deliktstruktur von Kriegsverbrechen maßgeblichen - subjektiven Tatseite".

Sie spiele damit darauf an, dass die Tat laut dem Völkerstrafgesetzbuch nur bestraft werde, wenn der Täter vorsätzlich Zivilisten umbringen wollte. Klein hatte den Vorsatz, auch Zivilisten töten zu wollen, stets bestritten.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt mit Blick auf die zivilen Opfer des Luftangriffs wegen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Bei dem von Klein veranlassten Luftangriff auf zwei von den Taliban gestohlene Tanklaster starben nach offiziellen Angaben am 4. September bis zu 142 Menschen, darunter eine unklare Zahl an Zivilisten. Die Bundesregierung rechnet laut "Spiegel Online" allerdings mit einer raschen Einstellung des Verfahrens, da laut dem Völkerstrafgesetzbuch nur bestraft werden könne, wenn der Täter vorsätzlich Zivilisten umbringen wollte. Klein hatte den Vorsatz, auch Zivilisten töten zu wollen, stets abgestritten.

(AFP/APN)
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