"netzpolitik.org" Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Journalisten

Karlsruhe · Die Auseinandersetzung zwischen Behörden und Medien über die Berichterstattung zur Arbeit der Geheimdienste hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Die Bundesanwaltschaft hat wegen des Verdachts auf Landesverrat ein Strafverfahren gegen Journalisten eingeleitet.

 Markus Beckedahl, Gründer des Blogs Netzpolitik.org.

Markus Beckedahl, Gründer des Blogs Netzpolitik.org.

Foto: dpa, ped soe jai

Das teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Den Verantwortlichen des investigativen Blogs "netzpolitik.org" werde vorgeworfen, in Berichten über den Verfassungsschutz Staatsgeheimnisse verraten zu haben.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren demnach Strafanzeigen von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Das Internet-Portal hatte im Februar und April diesen Jahres über interne Pläne des Bundesamts für Verfassungsschutz zur nachrichtendienstlichen Auswertung von Internetkommunikation berichtet.

Der Artikel vom 25. Februar trug den Titel "Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massenauswertung von Internetinhalten", der Artikel vom 15. April erschien unter der Überschrift "Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung".

Über die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft hatten zunächst "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR berichtet. Deren Angaben zufolge gab es seit Jahrzehnten kein derartiges Verfahren gegen Journalisten in Deutschland mehr.

Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten gilt als politisch heikel. Nach der "Spiegel"-Affäre Anfang der Sechzigerjahre, in der ein solcher Vorwurf erhoben wurde, hatten Juristen und Politiker eindringlich vor eine Drangsalierung des unabhängigen und kritischen Journalismus in Deutschland gewarnt. Dabei geht es immer um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen Grundrecht auf Pressefreiheit.

Die jetzige Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht - etwa im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente zur Affäre um die Lauschaktivitäten des US-Nachrichtendiensts NSA.

Dabei ging es aber stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Dieses Delikt wird nicht von Karlsruhe, sondern von Staatsanwaltschaften der Länder bearbeitet. In dem nun vorliegenden Landesverratsfall soll laut "SZ", NDR und WDR zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den durch den Blog veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt habe.

Den Berichten zufolge hatte Maaßen auch in einem dritten Fall Strafanzeige erstattet. Dabei sei es um einen geheimen Bericht über eine V-Mann-Affäre im Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle NSU gegangen, über den "SZ" sowie NDR und WDR berichtet hatten. Im letzteren Fall sehe der Generalbundesanwalt aber zumindest bislang keinen Anfangsverdacht - anders als bei "netzpolitik.org".

Der Tatbestand des Landesverrats wird im Strafgesetzbuch unter Paragraf 94 abgehandelt. Es geht darin um die Weitergabe von Staatsgeheimnissen an "eine fremde Macht", an "Unbefugte" oder um die reine Veröffentlichung solcher Geheimnisse, "um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen" und dadurch die Gefahr "eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" herbeizuführen. Die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr Haft, in schweren Fällen ist lebenslänglich möglich.

(AFP)
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