Energie Bund prüft "Klimawohngeld" für Einkommensschwache
Berlin · Auch Wohngeld- und Hartz-IV-Empfänger sollen nach Vorstellung der Bundesregierung von geringeren Heizkosten in energetisch hochwertigen neuen Wohnungen profitieren können.
Dazu prüft die Regierung die Einführung eines "Klimawohngeldes" sowie die Zahlung der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger auf Basis der Bruttowarmmiete anstelle der Kaltmiete. Dies geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.
Die Regierung prüfe, "das Wohngeld um eine Klima-Komponente durch eine Differenzierung der Höchstbeträge nach energetischer Gebäudequalität zu erweitern", heißt es in der Antwort. Dieses "Klimawohngeld" könne dafür sorgen, dass für Wohngeldempfänger auch neue oder sanierte teurere Wohnungen in Betracht kämen, die aber energiesparender seien als ältere. Deshalb werde auch im Hartz-IV-System geprüft, "ob die Kommunen die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten in einem Gesamtkonzept (Bruttowarmmiete) festlegen dürfen", sagte ein Sprecher des Umweltministeriums.
Der Antwort zufolge startet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zudem ab sofort mit Stichprobenkontrollen bei etwa 100.000 größeren Unternehmen. Dabei geht es um die ordnungsgemäße Einführung obligatorischer Energie- und Umweltmanagementsysteme, so genannter Energieaudits. Verstöße könnten mit einem Bußgeld "in Höhe von bis zu 50.000 Euro" bestraft werden.
Für die Grünen kommen viele der Energiespar-Maßnahmen zu spät. "Wenn die Bundesregierung so weitermacht mit ihrer Energiesparpolitik, wird sie die eigenen Energiesparziele krachend verfehlen", sagte Grünen-Politikerin Julia Verlinden.