Zweites Bürokratieentlastungsgesetz Bürokratieabbau soll Firmen um 360 Millionen entlasten

Berlin · Die Bundesregierung will die Verwaltungskosten kleinerer Unternehmen durch weiteren Bürokratieabbau um jährlich 360 Millionen Euro reduzieren. Das geht aus dem Entwurf des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes hervor, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet wird.

 Gabriel leitet am Mittwoch erstmals die Kabinettssitzung.

Gabriel leitet am Mittwoch erstmals die Kabinettssitzung.

Foto: dpa, nie vfd tmk

Demnach soll der Schwellenwert für Rechnungen bei Kleinbeträgen von derzeit 150 auf 200 Euro angehoben werden. Allein dadurch will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Betriebe um 43 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Gabriel leitet am Mittwoch — im Urlaub von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) — erstmals die Kabinettssitzung.

Jedes Jahr stellen deutsche Firmen mehrere Milliarden Rechnungen aus, ein Großteil davon entfällt auf geringe Beträge. Durch Anhebung des Schwellenwertes sparen vor allem kleinere Betriebe Zeit, weil der Gesetzgeber für die Kleinbetragsrechnungen weniger Angaben vorschreibt. So müssen auf solche nicht wie bei höheren Rechnungen eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer oder der Zeitpunkt der Lieferung angegeben werden. "Aufgrund der großen Gesamtanzahl solcher Rechnungen wird eine Vielzahl von Unternehmen von der Neuregelung profitieren", sagt das Ministerium.

Arbeitgeber mit ein oder zwei Mitarbeitern sollen besonders davon profitieren, dass der Schwellenwert für das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren von 4000 auf 5.000 Euro angehoben wird. "In diesen Fällen sind künftig anstelle der zwölf monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen nur noch vier vierteljährliche Anmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln", heißt es im Gesetzentwurf. Zudem soll es ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge geben, von dem zusätzlich 300.000 Firmen profitieren sollen.

(mar)
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