Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Bosbach: Vorratsdatenspeicherung nötig zum Schutz vor Terror

Berlin (RPO). Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, hat die umstrittene Datensammlung als notwendig für die Terror-Bekämpfung in Deutschland bezeichnet. Viele Straftaten könnten nur mit den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der CDU-Politiker laut einem Medienbericht.

Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Bosbach: Vorratsdatenspeicherung nötig zum Schutz vor Terror
Foto: Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

"Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können", sagte Bosbach der "Bild"-Zeitung. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff."

Der FDP-Innenexperte Burkhard Hirsch dagegen erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippen wird. Hirsch, einer der Kläger in Karlsruhe, bekräftigte am Dienstag im Bayerischen Rundfunk seine kritische Haltung: Entscheidend sei die Tatsache, dass der Staat den Bürger wie einen potenziellen Straftäter behandelt. Das verstoße gegen die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Staat könne so mit seinen Leuten nicht umgehen.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Dem Gesetz zufolge müssen Telekom-Anbieter die Telefon- und Internetverbindungen aller Bürger für ein halbes Jahr auf Vorrat speichern, um damit die Bekämpfung schwerer Kriminalität zu ermöglichen.

Das Gericht hatte die Datennutzung bereits in zwei Anordnungen erheblich eingeschränkt. Nach den kritischen Fragen der Richter bei der mündlichen Verhandlung wird nun erwartet, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung allenfalls unter sehr strengen Auflagen zulassen wird.

(AFP/das)
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