Fahndung BKA liefert dem FBI 299 Terror-Hinweise

Berlin · Die Grünen sehen Datenschutz und Kontrollrechte durch Datenabgleich verletzt.

Das Bundeskriminalamt hat der amerikanischen Bundespolizei FBI Daten über 299 Terrorverdächtige in Deutschland übermittelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz sieht damit den Grundrechtsschutz der Bürger und die Kontrollrechte des Bundestages verletzt.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte im Mai in Washington ein Abkommen unterzeichnet, das im Kampf gegen den Terrorismus die Zusammenarbeit verbessern und dazu führen soll, "mehr Informationen über Verdächtige gegenseitig austauschen zu können".

Wenige Wochen später hat das zum amerikanischen FBI gehörende "Terrorist Screening Center" vom BKA laut Antwort der Bundesregierung den Namen, das Geburtsdatum, die Nummer von Reisedokumenten und Angaben zur Staatsbürgerschaft von 159 Deutschen und 140 Ausländern erhalten, die als "Gefährder" oder "Relevante Personen" geführt werden. Darunter seien keine, gegen die bereits ermittelt wird, weil sie die Terrormiliz Islamischer Staat unterstützt haben sollen. Vielmehr sei die Einstufung in den Bundesländern "präventiv-polizeilich" erfolgt. Es handelt sich also um Personen, die vorsorglich im Zusammenhang mit Terrorismusgefahren registriert wurden.

Der Datenaustausch werde periodisch aktualisiert, teilt die Bundesregierung mit. Wie viele Personendaten das FBI im Gegenzug lieferte, behält sie für sich. Hier habe das Geheimhaltungsinteresse der Regierung Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlamentes.

Die Grünen wollen sich damit nicht zufrieden geben. Sie sehen Verstöße gegen Datenschutzgesetze und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes und verweisen darauf, dass die Regierung sogar das Abkommen selbst geheim hält und es nur Obleute des Innenausschusses einsehen durften. "Die US-Seite hat darum gebeten, die Absprache vertraulich zu behandeln", erklärt das Innenministerium.

"Unzureichend und irreführend" seien die bisherigen Informationen der Regierung über das Verfahren gewesen, kritisiert von Notz. Es handele sich hier um einen "weiteren Versuch der Bundesregierung, die verfassungsrechtlich garantierten parlamentarischen Kontrollrechte des Bundestages zu umgehen".

(jd/may-)
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