Zahlen vom BKA 2015 in Deutschland 130 Kinder getötet, 14.000 Opfer sexueller Gewalt

Berlin · In Deutschland sind im vergangenen Jahr 130 Kinder Tötungsdelikten zum Opfer gefallen. Es wurden außerdem fast 14.000 Fälle sexueller Gewalt gezählt. Diese Zahlen gaben die Deutsche Kinderhilfe und das Bundeskriminalamt (BKA) am Mittwoch in Berlin bekannt.

 Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA).

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA).

Foto: dpa, bvj fdt

Laut der gemeinsamen jährlichen Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalstatistik zu allen Opfern unter 14 Jahren waren rund die Hälfte (68 Fälle) fahrlässige Tötungen. Dazu kamen 16 Morde sowie 38 Totschlagsverbrechen.

Zu den sogenannten fahrlässigen Tötungsdelikten zählen unter anderem Fälle von Vernachlässigung, aber auch Verkehrsunfälle, Aufsichtspflichtverletzungen oder tödliche Behandlungsfehler von Ärzten. Die Zahl der Tötungsdelikte an Kindern in Deutschland schwankte in den vergangenen zehn Jahren zwischen 108 und 202. Im Vorjahr 2014 waren es 108 Fälle.

Außerdem wies die offizielle Kriminalstatistik für das vergangene Jahr 13.928 Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder aus, im Vergleich zu 2014 war das ein Rückgang um 3,24 Prozent. 3929 Kinder wurden körperlich misshandelt, das war ein Minus von sechs Prozent.

BKA-Präsident Holger Münch warnte vor allem vor der Verbreitung von Missbrauchsbildern im Internet. "Kinderpornografie ist ein Massenphänomen", erklärte er bei der Vorstellung der Zahlen. Dabei bilde die bundesweite Kriminalstatistik der Polizei noch nicht einmal das Dunkelfeld ab. "Wir müssen davon ausgehen, dass viele Taten unentdeckt bleiben."

2015 registrierten die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland 6560 Fälle, in denen wegen des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt wurde. Gegenüber 2014 war das ein minimaler Rückgang um 0,52 Prozent.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, forderte mehr Anstrengungen bei der Präventionsarbeit. Er verlangte etwa verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen zum Kinderschutz für alle, die mit Kindern arbeiten.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte die Einführung eines elektronischen Datenbank für Kinderärzte, über die diese sich gegenseitig rechtskonform über verdächtige Diagnosen austauschen können. Das soll verhindern, dass Misshandlungen durch das Aufsuchen mehrerer Ärzte verschleiert werden. "Die Täter der unschuldigen Opfer kommen meistens aus dem familiären Umfeld", erklärte BDK-Bundeschef André Schulz.

(AFP)
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