Gesetzesentwurf Beschneidung soll straffrei bleiben

Bonn · Das Bundesjustizministerium hat nach Informationen mehrerer Tageszeitungen ein Gesetz über Beschneidungen bei Jungen formuliert. Demnach soll die Beschneidung eines männlichen Kindes zwar als Körperverletzung gelten, aber nicht rechtswidrig sein, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
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Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten

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So müssten eine Einwilligung der Eltern vorliegen und der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Die Zeitungen, darunter die "Süddeutsche Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und "Die Welt", zitieren aus einem ihnen vorliegenden Eckpunktepapier, das die Regierung an Bundesländer und Verbände verschickt hat.

Nach den genannten Kriterien bleibe die Beschneidung zwar eine Körperverletzung, sei aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar, heißt es weiter. Im Einzelfall gehöre dazu auch eine "gebotene und wirksame Schmerzbehandlung". Die Regeln sollen im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert und an die Paragrafen 1631 bis 1631c angehängt werden. Darin werden Inhalt und Grenzen der Personensorge geregelt.

Das Kindeswohl muss gesichert sein

Die genaue Formulierung des geplanten Gesetzes lautet: "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Weiter heißt es: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."

Das Gesetz beziehe sich ausdrücklich nicht auf eine religiöse Motivation der Eltern, heißt es auf "sueddeutsche.de". Die Rechtspraxis sähe sich sonst vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen. In den amtlichen Papieren werde darauf verwiesen, dass Eltern die weltweit verbreitete Beschneidung aus unterschiedlichen Gründen für "kindeswohldienlich" halten. Eine Regelung allein für eine religiös motivierte Beschneidung würde daher den unterschiedlichen Zielsetzungen nicht gerecht.

Besondere medizinische Ausbildung

Laut Eckpunktepapier dürfen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes "auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen (...) durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind", zitiert die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Das Kölner Landgericht hatte in einem rechtskräftigen Urteil vom 7. Mai die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Notwendigkeit als strafbare Körperverletzung gewertet. Dies hatte in Deutschland wie international heftige Proteste von Juden und Muslimen ausgelöst, für die das Beschneiden von Jungen kurz nach der Geburt - bei Muslimen auch noch später - ein wesentliches Glaubensgut darstellt.

Verschiedene Stellungnahmen bis Oktober

Der Bundestag hatte die Bundesregierung am 19. Juli dazu aufgefordert, "unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist".

Das Bundesjustizministerium hat nun nach dem Bericht der "F.A.Z." die angeschriebenen Verbände und Fachleute um eine Stellungnahme bis zum 1. Oktober gebeten. In einer ersten Reaktion plädierte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, für sorgfältige Beratung der vorgesehenen Regelung. Die Debatte sei nicht leicht. Grundsätzlich halte sie es für richtig, dabei "am Ende die Fraktionsdisziplin aufzuheben".

(KNA)
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