Gesetzentwurf von Justizminister Maas Auf Mord soll nicht mehr zwingend "lebenslang" stehen

Berlin · Wer in Deutschland als Mörder verurteilt wird, soll nicht mehr zwingend lebenslang ins Gefängnis müssen. Stattdessen könnte die Haftstrafe auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden.

 Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei einem Pressestatement im Februar 2016 in Berlin.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei einem Pressestatement im Februar 2016 in Berlin.

Foto: dpa, bvj ink

Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hervor, aus dem das Magazin "Der Spiegel" zitiert. Danach soll die Haftstrafe für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können, wenn der Täter "aus Verzweiflung" handelte, um "sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage" zu befreien, durch eine "schwere Beleidigung" oder "Misshandlung ... zum Zorn gereizt" wurde oder von einer "vergleichbar heftigen Gemütsbewegung" betroffen war.

Zugleich will Maas die umstrittene Mordkategorie der "Heimtücke" ersetzen: Künftig gelten alle Tötungen als Mord, bei denen der Täter die "Wehrlosigkeit" des Opfers "ausnutzt". Auch präzisiert der Minister das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" (künftig: "besonders verwerfliche Beweggründe"), das in der neuen Fassung auch explizit rassistische und fremdenfeindliche Angriffe einbezieht.

Der Entwurf, mit dem Maas auch Reste der "Tätertypenlehre" der Nazizeit tilgen will, stößt auf Widerstand des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU). "Der Entwurf bestätigt leider genau das, wovor ich immer gewarnt habe, nämlich dass bei einer - im Grunde überflüssigen - Reform die absolute Strafdrohung 'lebenslang' für Mord zur Disposition gestellt wird", sagte Bausback dem Magazin.

Dies widerspreche der im Grundgesetz verankerten "überragenden Bedeutung des Lebens". Vor dem Hintergrund der "aktuellen terroristischen Akte" sei die Reform "das völlig falsche Signal".

(hebu/kna)
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